…1 mit der Begründung zu ändern, seine Antragstellung sei als Willenserklärung ein Ereignis, das iSd § 295a BAO abgabenrechtliche Wirkung für die Einkommensteuerveranlagung des Jahres 1 hätte. Der Antrag ist auf Grundlage des § 39 Abs. 4 letzter Satz EStG 1988 abzuweisen. Würden im Jahr 4 Tatsachen…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ein solches (für die Höhe eines Säumniszuschlages bedeutsames) rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn eine Verbuchung der Gebarung nachträglich unrichtig wird. Rz 1002a: Eine nachträglich unrichtig gewordene Verbuchung…
…Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 26.2.2002, 2000/17/0252). Dem Antragsteller fällt die…
…18.9.2003, 2002/16/0072). Der Säumniszuschlag weist sohin nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Verpflichtung zu seiner Entrichtung eine abgabenrechtliche Selbständigkeit auf, soweit nicht ausdrücklich gesetzliche Regelungen eine Abhängigkeit von der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabe vorsehen (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503…
… 213 Abs. 4 BAO kommt etwa in folgenden Fällen in Betracht: In Fällen, in denen nur für einen Teil der von einem Abgabepflichtigen geschuldeten Abgaben eine persönliche abgabenrechtliche Haftung geltend gemacht wird und somit insoweit gemäß § 7 BAO ein Gesamtschuldverhältnis entsteht, ist ein Herauslösen der…
8.7 Vorsorge für Jubiläumsgelder 8.7.1 Jubiläumsgeldzusage Rz 3422: Eine Jubiläumsgeldrückstellung ist mit steuerlicher Wirkung dann (und nur dann) zu bilden, wenn die Auszahlung eines Geldes anlässlich eines Dienstjubiläums kollektivvertraglich vereinbart wurde, in einer Betriebsvereinbarung enthalten ist oder - im Einzelfall - schriftlich, rechtsverbindlich und…
…mit § 13 Abs. 1 UmgrStG ist der Zusammenschlussstichtag jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen soll. Es ist daher für den oder die Übertragenden und für die übernehmende Mitunternehmerschaft besonders wichtig, dass dieser Stichtag eindeutig bestimmt ist…
…oder unternehmensrechtliche Regelungen noch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen beseitigt oder verhindert werden, soweit nicht abgabenrechtliche Vorschriften (siehe § 11 KStG 1988) etwas anderes vorsehen. Rz 606: Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden, es sei denn…
…von drei Monaten mit den gleichen Wirkungen wie im Fall einer irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung (siehe Rz 732 bis Rz 738) nachzuholen. Rz 748: In Fällen, in denen für einen Teil der von einem Abgabepflichtigen geschuldeten Abgaben eine persönliche abgabenrechtliche Haftung geltend gemacht wird und daher…
…da gemäß § 212a Abs. 5 BAO die Wirkung der Aussetzung in einem Zahlungsaufschub besteht und ein solcher nur nach wirksamer Bekanntgabe eines Leistungsgebotes in Betracht kommen kann. Rz 422: Unter Inanspruchnahme für eine Abgabe im Sinne des § 212a Abs. 1 letzter Satz BAO ist entweder…
…1 Z 7 EStG 1988 in Verbindung mit § 30 EStG 1988 (private Grundstücksveräußerungen) in Betracht. Rz 441: Eine grenzüberschreitende Wirkung kann sich auch bei der errichtenden Umwandlung insoweit ergeben, als an der übertragenden Kapitalgesellschaft Ausländer beteiligt sind (siehe Rz 496 zur Änderung der Besteuerungsrechte der…
…dh. Stichtage auf den Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages oder auf einen Tag danach bestehen zwei Möglichkeiten; siehe dazu näher Rz 763. Rz 1537a: Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend…
…abgabenrechtlich Haftungspflichtigen (zB bei Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und werden diesem gegenüber dem § 202 Abs. 1 BAO zufolge Nachforderungen betreffend eine solche Abgabe mit Haftungsbescheid geltend gemacht, so bedarf es keines gesonderten Bescheides über den Abgabenanspruch, weil in diesen Fällen dem Haftungsbescheid sowohl einhebungsrechtliche wie abgabenfestsetzende Wirkungen…
…Sache beziehen, dass es lediglich auf die Eigenschaft der Sache und nicht auf die berechtigte Person ankommt, gehen regelmäßig im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. 1.3.1.3. Abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge 1.3.1.3.1. Allgemeines Rz 118: § 19 Abs. 1…
…Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag usw.) geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (VwGH 21.10.2004, 2001/13/0267). Dabei kommt es nicht auf die Verwendung bestimmter Worte (VwGH 289.9.2000, 99/16/0033), sondern darauf an…
…2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO) 1.2.5.1 Allgemeines 1.2.5.1.1 Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 184: Das Unterhalten eines Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. § 44 Abs. 1 BAO), eines begünstigungsschädlichen Betriebes (vgl. …
…für GmbH maßgeblich ist). Liegt im Einzelfall ein Treuhandverhältnis hinsichtlich bestimmter Anteile für den Hauptgesellschafter vor, richtet sich die Möglichkeit des Unterbleibens einer Anteilsgewährung unabhängig von der abgabenrechtlichen Zurechnungsregel des § 24 BAO auf Grund der Maßgeblichkeit des Spaltungsrechtes für das Umgründungssteuerrecht (außerhalb des Bewertungsrechtes) nach…
…98/14/0095) oder Vortäuschung (VwGH 15.3.1989, 88/16/0225) abgabenrechtlicher Wirkungen vermieden werden. 5.4.2 Tabellarischer Überblick über die Formen der Rechtsbeziehungen Rz 1128: | Art der Rechtsbeziehung | Wesentliche Erscheinungsformen | Verweis auf Abschnitt | Mitarbeit im Betrieb |…
…Buchwert). Handelt es sich bei einem errichteten Gebäude im Zeitpunkt der Einbringung nicht um ein Superädifikat, kann durch die Einbringung mangels zivilrechtlicher Zulässigkeit mit abgabenrechtlicher Wirkung kein Superädifikat begründet werden. Es führt daher in einem solchen Fall die im Einbringungsvertrag vorgesehene Zurückbehaltung des Grund und…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…