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EStR 2000 Rz 135–1442.5 Leasing (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…sind diese heranzuziehen, da sie auf allgemeinen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des § 7 EStG 1988 entsprechenden Erfahrungssätzen beruhen. Wird im Zuge von abgabenbehördlichen Prüfungen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer neu ermittelt, so bleibt für die Zurechnung weiterhin die ursprünglich angenommene Nutzungsdauer bestehen, es sei denn, sie wurde willkürlich…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…jeweiligen Befreiung maßgeblichen Voraussetzungen sind der Zollbehörde nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen (§ 5 ZollR-DG). 0.3.8. Führung von Aufzeichnungen und abgabenbehördliche Prüfungen Personen, die Zollbefreiungen in Anspruch nehmen, die an ihr Verhalten gebunden sind, müssen alle Belege über die Durchführung des Zollverfahrens sowie…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…an die der Bescheid ergeht, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

  Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Richtlinien zu unterbleiben. Die EStR 2000 sind ab der Veranlagung 2000 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 1999) sind die EStR 2000 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist. Die KfzBStR 2021 sind ab 1. Juli 2021 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die KfzBStR 2021 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben. Die KfzBStR 2021 sind als Zusammenfassung der…

InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht mehr zu beachten. Die in den InvFR 2018 dargestellte Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist ab der Veröffentlichung der InvFR 2018 zu beachten, für vergangene Zeiträume (zB bei abgabenbehördlichen Prüfungen oder offenen Veranlagungsfällen) hingegen nur dann, wenn dies aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar erscheint…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…die Durchführung von Nachschauen, bzw. abgabenbehördlichen Prüfungen und die Überwachung bei Begünstigten geltenden besonderen Rechtsvorschriften im Anwendungsgebiet sind insbesondere im Abschnitt C des ZollR-DG (§§ 16 bis 35 ZollR-DG) geregelt. Die Durchführung von Nachschauen erfolgt durch die Überwachungszollstelle unter allfälliger Einbeziehung der Betriebsprüfung/Zoll…

FlugAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…ab 1.1.2013 anzuwenden, die Änderungen im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 ab 1.9.2020. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Flugabgabefälle sind die FlugAbgR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen Gültigkeit haben. Rechtsauskünfte in Einzelfällen und…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…diese Richtlinien zu unterbleiben. Die UmgrStR 2002 sind ab der Veranlagung 2003 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die UmgrStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…die Gebührenrichtlinien daher neu verlautbart und die GebR 2025 treten an die Stelle der GebR 2019. Die GebR 2025 sind ab 1. April 2025 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf Sachverhalte, bei denen die Gebührenschuld vor dem 31. März 2025 entstanden ist…

StiftR 2009Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…soweit sich aus gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008) sind die StiftR 2009 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben oder die StiftR 2001 günstigere…

VereinsR 2001Einleitung
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…Bereich zu erwarten. Die VereinsR 2001 sind ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2000) sind die VereinsR 2001 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…18. Dezember 2003, 07 2401/2-IV/7/03 Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle sind die NeuFöR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…im Konkursverfahren zum Zeitpunkt der Anmeldung von Forderungen die Abgabenbeträge noch nicht fest, sind sie im Schätzungswege zu ermitteln (siehe AÖF Nr. 313/1995). Rz 1239: Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung haben ohne Aufforderung die Feststellungen und das Ergebnis aller Prüfungen (§§ 41a und 42 Abs…

KStR 2013 Rz 666–67513.8 Korrektur verdeckter Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Dieser hat steuerrechtlich den Charakter einer Einlageforderung. Eine Bilanzberichtigung, die nach dem Aufdecken der verdeckten Ausschüttung durch eine abgabenbehördliche Prüfung darauf abzielt, die der verdeckten Ausschüttung entsprechende Gewinnerhöhung schon in den Jahresabschlüssen der Vorjahre zur Darstellung zu bringen, widerspricht unternehmensbilanzrechtlichen Vorschriften (VwGH 23.10.1997…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…etwa unzulässig, einen Bescheid deshalb vorläufig zu erlassen, weil in einiger Zeit eine abgabenbehördliche Prüfung (zB eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO) beabsichtigt ist. Rz 189: Die Erlassung eines endgültigen Bescheides (nach einem vorläufigen) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann zulässig, wenn die…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 BAO8 GSBG; siehe dazu oben, Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt…

VS-10007. Amtliche Aufsicht
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

7. Amtliche Aufsicht 7.1. nur intern verfügbar 7.2. Pflichten der beteiligten Personen Den Befugnissen der Zollorgane stehen entsprechende Pflichten der Personen gegenüber, in deren Gewahrsame sich vstW befinden oder die im Zusammenhang mit Verbrauchsteuerbewilligungen solche Pflichten zu erfüllen haben. Die jeweiligen Pflichten ergeben…

ZK-42003. Rolle des Prüforganes - Art. 48 UZK
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Versendung bzw. unter Abschnitt 1.3.2.2. zur Beförderung angeführten Belege analog der Prüfung eines Kontrollorganes und darüber hinaus die nachfolgend unter Abschnitt 3.2. angeführten Belege. 3.2. Unmittelbarkeitsnachweis Die Unmittelbarkeit ist an Hand der Unterlagen im Zusammenhang mit der Lieferung zu…