…ist der geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig zu erfassen und dem Schuldner mitzuteilen. 0.3.6. Nachträgliche Maßnahmen Wird die Abgabenbefreiung erst zu einem Zeitpunkt beantragt, in dem die Waren bereits unter der Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind (Art…
…78 BAO) kann mit Bescheidbeschwerde gegen den von einem nicht zuständigen Finanzamt erlassenen Bescheid vorgehen und darin deren Unzuständigkeit geltend machen. 1.1.2. Der Begriff der "Erhebung" Rz 9: Unter Erhebung sind alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen (§ 1 Abs…
…zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Umsatzsteuervoranmeldung zuständig. Der üblicherweise im Zusammenhang mit der Bestimmung einer Zuständigkeit verwendete Begriff "Erhebung" ist weiter als der Begriff "Einhebung", der alle im 6. Abschnitt der BAO geregelten abgabenbehördlichen Maßnahmen umfasst (siehe dazu oben, Rz 9). In § 21 Abs…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…an die der Bescheid ergeht, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist…
…Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung die allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden, um die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls der sonstigen für die Waren unter zollamtlicher Überwachung geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Die zollamtliche Überwachung dient somit…
…1988 zwischen spaltender und übernehmender Körperschaft zu Verkehrswertrelationen aufweisen und jenen Fällen, die einen ersatzlosen Untergang des Evidenzkontos (steuerneutrale Einlagenrückzahlung) zur Folge haben. Wird der Buchwert des abgespaltenen Vermögens durch behördliche Maßnahmen nachträglich verändert, sind die entsprechenden Buchwertkorrekturen und die Auswirkungen auf die Evidenzkonten zu…
…16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG (gewillkürtes Betriebsvermögen). Siehe dazu Rz 905 ff. Der Einbringende bringt die Beteiligung in die Körperschaft ein. Rz 1022: Sollte im Rahmen einer abgabenbehördlichen Überprüfung festgestellt werden, dass die Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft zum notwendigen Betriebsvermögen gehört hat, ist…
…erübrigt sich eine Gewinnermittlung für den Rumpfwirtschaftstag des Übertragenden. Liegt die vorgenannte Voraussetzung vor, bestehen auch im Falle des Aufdeckens des Fehlens eines Zwischenabschlusses auf den Folgetag anlässlich einer späteren abgabenbehördlichen Überprüfung keine Bedenken, die Anwendungsvoraussetzung des Art. IV UmgrStG als gegeben anzunehmen. Zum Bilanzerfordernis…
…1 AktG) sind - wie bei Konzentrationsverschmelzungen - die Evidenzkontenstände zu addieren. Bei einer mittelbaren Schwesternbeziehung (zB Verschmelzung einer Enkelkörperschaft auf die Tantenkörperschaft) sind gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung einer verschmelzungsveranlassten gesellschaftsrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr hinsichtlich der Einlagen- bzw. Einlagenrückzahlungstatbestände für sich zu beurteilen (siehe Rz 375). Auch bei…
…UmgrStG eingelegt, sodass insoweit Gewinnverwirklichung nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 eintritt. Rz 844: Die auf Grund der rückwirkenden Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG rückwirkend in das Privatvermögen oder aus dem Privatvermögen übergehenden Wirtschaftsgüter sind als Entnahmen und Einlagen im Sinn des §…
…Die Änderungen können auch auf fehlerhafte Maßnahmen im Zuge der Einbringung zurückzuführen sein. Zur Adressierung von aufgrund der Feststellungen neu erlassenen Bescheiden siehe Rz 953 f. Rz 1269: Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Einbringungsstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten…
…Basis der korrigierten Werte zulässig. Zur Frage der Folgen einer sich nachträglich auf Grund abgabenbehördlicher Feststellungen als unrichtig herausstellenden Vorsorge siehe Rz 1503 ff. Rz 1306: Gesamthaft betrachtet müssen im konkreten Fall Maßnahmen in der zivil- oder unternehmensrechtlichen Zusammenschlussvereinbarung definiert werden, die die Fortführung der…
…Die Änderungen können auch auf fehlerhafte Maßnahmen im Zuge des Zusammenschlusses zurückzuführen sein. Zur Adressierung von aufgrund der Feststellungen neu erlassenen Bescheiden siehe Rz 1453b f. Rz 1504: Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Zusammenschlussstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten…
…aus. Die Änderungen können auch auf fehlerhafte Maßnahmen im Zuge der Realteilung zurückzuführen sein. Zur Adressierung von aufgrund der Feststellungen neu erlassenen Bescheiden siehe Rz 1621d. Rz 1639: Im Rahmen von Außenprüfungen werden die Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Teilungsstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten…
…vorzusehen, wobei diese verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen sein können. Sanktionen müssen dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Für bestimmte Zollzuwiderhandlungen, die nicht den Tatbestand von Finanzvergehen erfüllen, enthält § 41 ZollR-DG die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verwaltungsabgabe als verwaltungsrechtliche Maßnahme im Sinn des Art…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
…sind im Rahmen der Kontrollmaßnahmen zu überprüfen und beinhalten die stichprobenartige Überprüfung der meldepflichtigen Finanzkonten, der Kunden, für die keine Meldung erstattet wurde, sowie der zugehörigen Dokumentation. Die Dokumentation der durchgeführten Kontrollmaßnahmen haben aus Anlass einer konkreten abgabenbehördlichen Maßnahme dem Außenprüforgan zugänglich gemacht zu werden.
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…