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6 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 241 Abs. 1 BAO Anspruchsberechtigten durch Erlassung eines Zahlungsverbotes (Zweitverbotes) an die Abgabenbehörde und eines Verfügungsverbotes an den Abgabenschuldner in Betracht. Rz 1941: § 241 BAO ist kein die Bindungswirkung von Abgabenfestsetzungen durchbrechender Rechtsbehelf zwecks nochmaliger Aufrollung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abgabenfestsetzung (VwGH 18.9…

RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Möglichkeiten kann die Abgabenbehörde einer Verfügung des Abgabepflichtigen über ein Guthaben im Fall des Vorliegens eines Exekutionstitels, zB eines Sicherstellungsauftrages, im Weg eines Zweitverbotes entgegentreten (VwGH 22.3.1991, 90/13/0113). Im Übrigen siehe Rz 1924. Rz 817: Erfolgt nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über…

VB-09002. Art des Verbotes
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Art des Verbotes 2.1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbot (1) Die im Abschnitt 1.2. genannten Gegenstände unterliegen im gewerblichen Verkehr einem absoluten Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungs- (also auch Durchfuhr-)verbot. Zu beachten ist dabei, dass sich das Verbot auf Ein-, Aus- und Durchfuhren…

VB-02202.6. Einfuhrverbote
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

2.6. Einfuhrverbote (1) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der Suchtgiftverordnung ist die Einfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 in Briefsendungen jeder Art verboten (dieses Verbot gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2). (2) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 2 der Suchtgiftverordnung und…

VB-02203.5. Durchfuhrverbote
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

3.5. Durchfuhrverbote Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der Suchtgiftverordnung ist die Durchfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 in Briefsendungen jeder Art verboten (dieses Verbot gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2).

VB-02200.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.