…von Verbänden (§ 1 Abs. 5 VerG). Alle vier Vereinsformen besitzen eigenständige Rechtspersönlichkeit (siehe auch Rz 121 f). Ideelle Vereine können auch als Hauptvereine und Zweigvereine auftreten. Weiters bestehen Dachverbände in denen selbständige Vereine zusammengeschlossen sind. Alle drei Vereinsformen besitzen grundsätzlich eigenständige Rechtspersönlichkeit, sind aber bei…
…In der Regel wird damit nicht das Auslangen gefunden, weshalb ideelle Vereine oft eine wirtschaftliche (Neben-) Tätigkeit entfalten. Dadurch wird oft eine vereins- und abgabenrechtliche Abgrenzung zum Typus "wirtschaftlicher Verein" erforderlich. Ideelle Vereine kommen als Hauptvereine oder als Zweigvereine vor (siehe § 1 Abs. 4 VerG)…
…sind sie im § 5 Z 13 KStG 1988 teilweise persönlich befreit (Rz 287 bis Rz 290). Rz 59: Aufgrund seiner besonderen Stellung im öffentlichen Leben ist dasDas Österreichische Rote Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellenseine als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen Zweigvereine gelten gemäß § 10 Abs…
…Der Verein führt den Namen "...............................................................................................................................".2 (2)Er hat seinen Sitz in ................................................... und erstreckt seine Tätigkeit auf 23 .................................................................................................................................. (3)Die Errichtung von Zweigvereinen ist / ist nicht beabsichtigt. (Nichtzutreffendes streichen) 4 1 Vor allem im Hinblick auf den Betrieb vereinseigener Unternehmungen empfehlen sich spezifische Anpassungen bzw…
…und Feuerwehrverbände; Jagdgenossenschaften und Landesjagdverbände; landesgesetzlich anerkannte Wasser- und Abwassergenossenschaften; Landesfremdenverkehrsverbände und -vereine; Müllbeseitigungsverbände. Selbständige öffentliche Anstalten und Fonds (zB Betriebsratsfonds). Das Österreichische Rote Kreuz wirdund seine Zweigvereine werden als Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt (bis§ 10 Abs. 1 RKG 31.12.2023, BGBl. I…