RIS AI
7 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
AL-1000§ 22 Altlastensanierungsgesetz - Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 22 Altlastensanierungsgesetz 22- Strafbestimmungen §§ 22 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 22 Abs. 1 Eine Person, die sich weigert, die Deponie zu umzäunen, begeht eine Verwaltungsübertretung; verwirklicht wird dabei ein Dauerdelikt. Tatbestandsgemäße Einzelhandlungen bis zur Erlassung eines Straferkenntnisses sind daher nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

ZK-04201. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

1. Rechtsgrundlagen Artikel 42 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1, idgF) § 41 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. 659/1994, idgF) § 30 ZollR-DV…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…