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EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Spitzensportler, der nicht mehr international tätig ist). Ein Wechsel der Tätigkeit ist zulässig, solange die Voraussetzungen für eine Zuzugsbegünstigung weiterbestehen (zB Künstlerin, die eine Universitätsprofessur annimmt). Eine unverschuldete Unterbrechung der Tätigkeit (zB nach einem Unfall einer Abfahrtsrennläuferin) muss noch keine Beendigung der Tätigkeit bedeuten. Die…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…sodass die amtswegige Ermittlungspflicht zurücktritt. Aus dem Antrag sollte daher hervorgehen, weshalb der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung erfüllt (Begründung). Rz 8205c: Jedenfalls zu enthalten hat ein Antrag ein Verzeichnis iSd § 7 Abs. 1 ZBV 2016 (laut Verordnungswortlaut als Beilage zum Antrag…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ff), der jedoch Wissenschaftlern und Forschern vorbehalten ist. Eine Kombination dieser beiden Formen ist möglich (Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen mit Zuzugsfreibetrag). Die ZBV 2016, BGBl. II Nr. 261/2016, löste mit Wirkung 15.8.2015 die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr. 102/2005, ab. Die Beseitigung…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…in Zweifelsfällen eine objektive und durch entsprechende Expertise gestützte Entscheidung gewährleisten. Sie unterliegt gemäß § 167 Abs. 2 BAO der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde. 31.8. Übergangsbestimmungen Rz 8207: Die ZBV 2016 löste mit Wirkung 15.8.2016 die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr. 102/2005, ab…

EStR 2000 Rz 820131.4 Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

31.4 Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988) Rz 8201i: Der Zuzugsfreibetrag beträgt gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 30% der Einkünfte aus in- und ausländischer wissenschaftlicher Tätigkeit, insoweit diese nach dem Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) versteuert werden. Beispiel: Frau M ist Forscherin…

EStR 2000 Rz 820231.5.3 Sport
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Rahmen bloß nationaler Wettkämpfe) oder Ex-Sportler sind keine Spitzensportler. Rz 8202u: Bei der Beurteilung der Maßgeblichkeit der sportlichen Tätigkeit kommt es auf das Gesamtbild an. Randsportarten sind nicht per se von einer Zuzugsbegünstigung ausgeschlossen. Die zu erwartenden sportlichen Erfolge müssen jedoch dazu geeignet sein…

EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Territorialitätsprinzip), von Ausnahmen abgesehen (zB Auslandsbeamte), der beschränkten Steuerpflicht. Rz 3: Beim Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988 (siehe Rz 8201) gewährt werden. Rz 4: Es ist im Allgemeinen sowohl verfassungs- (VfGH 27.6.1960, B…

EStR 2000 Rz 820231.5.2 Kunst
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…auf die Kulturszene und den Tourismus in Österreich. Das öffentliche Interesse Österreichs erfordert, dass zB Sänger in Österreich auftreten oder Schriftsteller ihre Werke im Rahmen von Lesungen dem österreichischen Publikum näherbringen müssen. Die Zuzugsbegünstigung hat analog zu § 1 Abs. 2 Kunstförderungsgesetz insbesondere die zeitgenössische Kunst…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…7100556/2019). Übernimmt ein Antragsteller zB die wissenschaftliche Gesamtverantwortung in einer Forschungseinrichtung oder umfassende Peer-Review-Tätigkeiten für international bedeutende Fachzeitschriften, spricht das für einen hohen inhaltlichen Verantwortungsgrad. Die Zuzugsbegünstigung ist auf den Zuzug von Spitzenkräften beschränkt (BFG 10.12.2018, RV/7100488/2017; 10…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und 4 EStG 1988). 3.1.8. Zuzugsbegünstigung Rz 106: Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 103 EStG 1988 und Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016 idF BGBl…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1988, § 18 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 sowie § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2017) Erteilung der Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1988 und § 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2016) Zu- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Quasi-Internationalen Organisation (§ 17 Amtssitzgesetz - ASG, BGBl…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

3. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung 3.1. Übersiedlungsgut (C01) 3.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Übersiedlungsgut natürlicher Personen, die ihren Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegen (Art. 3 ZBefrVO). Übersiedlungsgut sind alle Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der übersiedelnden Personen oder für ihren Haushalt…

LStR 2002 Rz 51–533.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

3.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 51: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort und ihren Wohnsitz nicht im Inland haben (Auslandsbeamte), sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich…

EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…für die keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 entrichtet wurde oder keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 EStG 1988 gegeben ist, bei Vorliegen einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988, wenn ein Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a EStG 1988 berücksichtigt wurde…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…8060). 31 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1988) Zuzugsbegünstigung idF des StRefG 1993, BGBl. Nr. 818/1993: Begünstigung von Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient und aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen ist (Rz 8202 bis 8205). Zuzugsbegünstigung idF…

EStR 2000 Rz 7310–732327.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

… VwGH 10.12.1985, 85/14/0151, betr. Auslegung "Erwerbstätigkeit" im Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1972); seine Funktion in der Gesellschaft muss sich auf die Stellung als Gesellschafter beschränken, wie sie dem Regelstatut der betreffenden Bestimmungen des UGB entspricht. Dementsprechend ist die…

ZK-20309.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10) 9.6.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören und anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden. Dasselbe gilt auch für lebendes Inventar landwirtschaftlicher Betriebe (Art. 28 Abs. 1 ZBefrVO). Ausrüstungsgegenstände sind…