…ff). Zuwendungen von Stiftungen (gleichgültig ob von Privatstiftungen oder anderen Stiftungen) fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung. Zur Behandlung bei der empfangenden Privatstiftung siehe Rz 56. Rz 41: Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 sowie ausländische Beteiligungserträge, die von einer inländischen Stelle ausgezahlt…
…Anleger F erhält Zuwendungen von der österreichischen A-Privatstiftung und der ausländischen B-Stiftung; beide Zuwendungen werden auf seinem Konto bei einer österreichischen Bank gutgeschrieben. Die A-Privatstiftung hat als inländische Schuldnerin der Kapitalerträge KESt für die Zuwendung einzubehalten; die Zuwendung der B-Stiftung unterliegt…
…vergleichbaren ausländischen Privatstiftungen und Vermögensmassen sind KESt-frei (§ 94 Z 6 lit. e EStG 1988), wenn sie beim Empfänger gemäß § 3 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit sind oder wenn sie an eine der ingemäß § 4a EStG 1988 genannten Personenspendenbegünstigte Einrichtung geleistet werden oder Zuwendungen…
…nicht in Betracht. 10.1.4 Sonstige Einkünfte Rz 245: Zuwendungen einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO verfolgenden) Privatstiftung sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen nicht vergleichbar sind…
10.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften Rz 255: Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen an Körperschaften sind bei diesen grundsätzlich steuerpflichtig. Bei unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2…
…fiktiven Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 zweiter Satz EStG 1988. Rz 221: Nicht als Vorteil im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ist weiters die Übernahme von Lasten im Falle der Zuwendung an eine Privatstiftung, vergleichbare ausländische Stiftung…
…die Privatstiftungen vergleichbar sind, sofern sie die in § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und den genannten Randziffern festgelegten Kriterien erfüllen. Als unternehmensrechtliche Vermögensaufstellung iSd Rz 277 gilt bei ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen eine Statusbilanz, die unter Anwendung von den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften (UGB…
…Privatstiftung neben den Einkünften aus Beteiligungsveräußerung noch zwischensteuerpflichtige Kapitalerträge, sind die im selben Veranlagungsjahr getätigten, kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen zuerst von den zwischensteuerpflichtigen Kapitalerträgen abzuziehen. Erst ein etwa verbleibender Rest vermindert die übertragungsfähigen, aufgedeckten stillen Reserven. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt einen Zinsertrag von 2.000 sowie einen…
…Nr. 160/2015 und - sofern die Stiftung nicht über den Interessensbereich eines Bundeslandes hinausgeht - die in Betracht kommenden, das Stiftungswesen regelnden Landesgesetze herangezogen werden. Hinsichtlich der Zuwendungen von Privatstiftungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit siehe Rz 683. Rz 30: Der Begriff "Hilfsbedürftigkeit" ist so auszulegen…
…2007/15/0104). Zuwendungen von Privatstiftungen fließen beim Begünstigten gemäß § 95 Abs. 3 Z 1 EStG 1988, sofern sie vom Stiftungsvorstand beschlossen wurden, an jenem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Zuwendung bestimmt ist. Sofern im Beschluss kein Tag der Zuwendung bestimmt ist…
…dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers widersprechen. Eine Diskriminierung ausländischer Arbeitgeber aus dem EU-/EWR-Raum liegt nicht vor, da diese nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind. Unabhängig von den Entscheidungen des UFS wird an der bisherigen Auslegung der Befreiungsbestimmung nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002 festgehalten. § 3 Abs…
…EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 4601 ff). Rz 56: Zuwendungen (siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder unter die Beteiligungsertragsbefreiung noch in die Zwischenbesteuerung…
…4.1 Allgemeines Rz 264: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 stellen Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Stiftungen sowie sonstigen Vermögensmassen, die nach dem 31.07.2008 getätigt werden, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar…
…die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind (dazu unten Rz 229). Mit dem SchenkMG 2008 wurden Zuwendungen von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die mit einer Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz vergleichbar sind, expressis verbis mit Zuwendungen von Privatstiftungen gleichgestellt. Die Vergleichbarkeit ist anhand eines Typenvergleiches vorzunehmen…
…1 lit. b EStG 1988 erfüllenden Arbeitnehmerförderungsstiftung die stiftungsbriefmäßig festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten von vornherein nicht den in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 gesetzlich normierten Leistungen, ist sie eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende betriebliche Privatstiftung, auf die…
…sind von der Stiftungseingangssteuer auch unentgeltliche Zuwendungen an vergleichbare ausländische Rechtsgebilde umfasst. Rz 309: Bei ausländischen privatrechtlichen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen ist grundsätzlich ein Typenvergleich anzustellen. Darüber hinaus sollen aber auch ausländische Rechtsgebilde erfasst werden, die einen ähnlichen Zweck wie die inländischen Stiftungen und vergleichbaren…
…a EStG 1988 unterliegen weiters Zuwendungen einer nicht gemeinnützigen Privatstiftung. Voraussetzung für die beschränkte Steuerpflicht ist wiederum, dass die Zuwendung einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Zuwendungen von ausländischen Stiftungen sind daher grundsätzlich nicht von der beschränkten Steuerpflicht umfasst. Rz 7967: Rechtslage bis 31.12.2016: Einkünfte aus…
…für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher, soweit die Besteuerung nicht unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben kann (siehe Rz 109 ff), der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben (siehe Rz 124 ff). Die Zwischenbesteuerung ist daher auch getrennt von…
…von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988) 27.1.1 Beteiligungserträge Rz 7301: Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. aRandzahlen 7301 bis d EStG7309: derzeit frei 1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen…
…1988) Zusammenfassende Darstellung von Pensionszusagen als Arbeitslohn (Rz 648a) Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen (§ 26 EStG 1988) Zuwendungen einer Privatstiftung im Sinne des § 4 Abs. 11 lit. c EStG 1988 zählen bis zu einem Betrag von 1.460…