Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung 6. Personenkreis 6.1 Der Stifter Rz 184: Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solcher bei Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen die Stiftung beruht, die…
…290: bei der Zuwendung einer Liegenschaft, die der Stifter entgeltlich erworben und innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung bzw. Herstellung des Gebäudes vermietet, vorher aber im Betriebsvermögen verwendet hat: der Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Betriebsvermögen, gekürzt um die vom Stifter im…
…nahen Angehörigen und somit einem Fremdvergleich nicht entsprechen, hat unter Umständen eine Korrektur des Einkommens der Privatstiftung sowie des Stifters bzw. des (Letzt)Begünstigten zu erfolgen. 9.2 Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen Rz 231: Zuwendungen können in offener oder verdeckter Form vorliegen, sie können dem Stiftungszweck entsprechen…
1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt |…
…Rz 201 ff) beim Stifter Entnahmevorgänge bzw. bei Körperschaften im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988 nicht betrieblich veranlasste Wertabgänge vor. Allfällig aufgedeckte stille Reserven sind steuerwirksam zu erfassen. Die Entnahme ist nach § 6 Z 4 EStG 1988 mit dem Teilwert zu bewerten. 7…
…sind als inländische eigentümerlose juristische Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (Trennungsprinzip), unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Stifter bzw. die Begünstigten auf die Gebarung der Privatstiftung Einfluss nehmen, oder ob die Begünstigten einen stiftungserklärungsgemäß verankerten Rechtsanspruch auf…
…lege (§ 27a Sparkassengesetz bzw. § 61e Versicherungsaufsichtsgesetz) als formwechselnde Umwandlung, sodass auch abgabenrechtlich eine Identität zwischen der Anteilsverwaltung und der Sparkassenstiftung fingiert wird. Rz 131: Ungeachtet der Identitätsfiktion erfolgt die Umwandlung mit Ablauf des von den Vertretungsorganen festgelegten Stichtages, zu dem eine Schlussbilanz im Sinne des …
…Stiftungen des Privatrechts können im Bundesgebiet errichtet werden Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993 dem Sparkassengesetz (SpG) in Verbindung mit PSG, BGBl. Nr. 64/1975 dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit dem PSG, BGBl. I Nr. 93/2005 dem Bundes-Stiftungs- und…
…Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen haben. So können beispielsweise Anstalten nach liechtensteinschem Recht oder anglo-amerikanische Trusts durchaus in die Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu können, ob die ausländische privatrechtliche Stiftung bzw…
…Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts, wenn bzw…
…Form von Kapitalanteilen bzw. Geldmitteln zur Anschaffung solcher Kapitalanteile sind gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 letzter Satz KStG 1988 bis zu einem Betrag von 1.460 Euro pro Jahr und Begünstigtem sachlich steuerbefreit. Beispiel: Stiftungsurkundenmäßig Begünstigte der Belegschaftsbeteiligungsstiftung sind nur die Arbeiter des Stifterunternehmers…
…Steuerpflichtigen, der nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht, als Kommanditistin oder als atypisch stille Gesellschafterin, ist der Gewinn der Privatstiftung auf Grund der Bestimmungen des § 18 PSG dem Grunde nach gemäß § 5 EStG 1988 zu ermitteln. Dies…
…29: Dem Sammelvermögen fehlt im Unterschied zur Stiftung die dauernde Widmung. Unter Sammelvermögen wird Vermögen verstanden, das durch Sammlung für bestimmte Zwecke aufgebracht wird (zB zur Errichtung eines Denkmals, Unterstützung von Flüchtlingen oder politisch Verfolgten ua.). Überwiegend wird die eigene Rechtspersönlichkeit des Sammelvermögens abgelehnt und…
…Aufwendungen und Ausgaben außerhalb der Einkünfteermittlung dem Begriff der steuerneutralen Einkommensverwendung zuzurechnen sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz kann nur das Gesetz schaffen. Je nach Festlegung in der Stiftungsurkunde bzw. Stiftungszusatzurkunde können Zuwendungen nicht nur aus den erwirtschafteten Früchten des gestifteten Vermögens, sondern auch aus dem…
…Todes des Zuwendenden endbesteuert bzw. mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 belegt war, und von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes unter 1 Prozent am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Forderungswertpapiere müssen dem…
…Verbindung zwischen dem Verein und den Zweigvereinen vorhanden sein muss. Sektionen sind unselbständige Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Rz 4). § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt (Hinweis: Bitte fügen Sie hier eine klare und vollständige Umschreibung des begünstigten Vereinszwecks…
…224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers unterliegen der Zuwendungsfiktion des § 95 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und gelten daher als an jenem Tag zugeflossen, der im Zuwendungsbeschluss angegeben ist, bzw. sofern keine Angabe erfolgt ist, am Tag nach dem Beschluss. Rz 225…
…Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher…
…und Vermögensmasse außerhalb des in ihrer jeweiligen Satzung bzw. in der Stiftungserklärung vorgegebenen Rahmens Vermögen (offen oder verdeckt) unentgeltlich auf einen nicht (letzt)begünstigten Dritten übertragen wird (siehe auch Rz 223). Eine Zuwendung liegt auch vor, wenn die Vermögensübertragung von Privatstiftungen, vergleichbaren ausländischen Stiftungen und…
10.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit…