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ZK-22601. Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…

ZK-22601.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…

ZK-22600. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegt jedoch die Eintragung einer behördlich geänderten Orts-, Straßen- oder Hausnummernbezeichnung; Bestätigungen über den Zustellvorgang oder den Eintritt der Rechtskraft (Rechtskraftklauseln) und der Vollstreckbarkeit einer behördlichen Erledigung. Von Gerichten in Ausübung der Gerichtsbarkeit ausgestellte Zeugnisse (zB Rechtskraftklausel auf Urteilen) sind gemäß § 14 TP 14 Abs…

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

ZK-22601.5. Versandverfahren - NCTS
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.5. Versandverfahren - NCTS Einführung NCTS bedeutet "New Computerised Transit System", welches als elektronisches Versandverfahren entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission ab 1. Juli 2003 in Österreich bei allen Zollstellen eingeführt wurde. Allgemeines Die Regelverfahren unter Vorlage des Einheitspapiers sind seit 1. April 2004 als…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

ZK-2260Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik]   Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik]   Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik]   Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik]   Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren:   | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als…

ZK-22608. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren Bei der Bestimmung der Zuständigkeit für das Suchverfahren gilt der Grundsatz, dass die zuständige Behörde des Abgangsstaates für die Einleitung und die Überwachung des Suchverfahrens verantwortlich ist und dabei die Schlüsselrolle spielt (Herrin des Verfahrens). Beendigung und Erledigung…

ZK-2260Einleitung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2260 (Arbeitsrichtlinie Versand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UZK-IAArtikel 314 Überführung von Waren in den Unionsversand durch einen zugelassenen Versender
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 314 Überführung von Waren in den Unionsversand durch einen zugelassenen Versender (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Beabsichtigt ein zugelassener Versender, Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen, so reicht er bei der Abgangszollstelle eine Versandanmeldung ein. Der zugelassene Versender kann das…

ZK-22606. Betriebskontinuitätsverfahren
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

6. Betriebskontinuitätsverfahren 6.1. Allgemeines Um Versandvorgänge, die üblicherweise im NCTS durchgeführt werden, auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Fallback-/Notfallverfahren, jetzt Betriebskontinuitätsverfahren, entwickelt. Unter "Systemausfall" ist sowohl ein Systemausfall des NCTS innerhalb der Zollverwaltungen, als auch beim Wirtschaftsbeteiligten, zu verstehen…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes Zeitpunkt der Inanspruchnahme (1) Im Carnet TIR Verfahren wird der bürgende Verband durch das Zollamt Wien in Anspruch genommen, wenn die Abgabenschuldner die vorgeschriebenen Abgaben nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet haben. (2) Die Zweijahresfrist nach…

ZK-22601.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…

ZK-22606.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…

ZK-22604. NATO - Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

4. NATO - Vordruck 302 Allgemeines Rechtsgrundlage für die Beförderung von NATO-Waren ist der Art. 226 Abs. 3 Buchstabe e) UZK - Vordruck 302 - nach dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte. Unionsversandpapiere sind…

ZK-15801.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren)
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

1.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren) Wird eine Zollanmeldung abgegeben, die für eine bestimmte Person besondere Verpflichtungen mit sich bringt, dies ist insbesondere der Fall bei der Anmeldung zu einem besonderen Verfahren, so ist die Anmeldung gemäß Artikel 170 Abs…

UZK-IAArtikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Nur Waren, die gemäß Artikel 299 verschlossen wurden oder für die andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung gemäß Artikel 302 getroffen wurden, werden…

UZK-IAArtikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex zugelassenen Ort ein, hat der…