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UStR 2000 Rz 3516–353627.5. Aufsichtsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch und besteht in diesem Mitgliedstaat eine Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters, unterliegt der Unternehmer hinsichtlich der unter die Sonderregelung für den EU-OSS fallenden Lieferungen im Inland keiner Fiskalvertreterpflicht. Beispiel 1: Ein Drittlandsunternehmer registriert sich in einem anderen Mitgliedstaat…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Antrag ist vor Fristablauf zu stellen. Die Fristverlängerung gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann für dieselbe Steuererklärung auch mehrmals erfolgen. Rz 7541: Bei Abweisung eines Fristverlängerungsantrages ist eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen (§ 134 Abs. 2 BAO). Ein Rechtsanspruch auf die Setzung der…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG oder einer anderen Rechtsgrundlage als dem EU-BStbG ergeben.…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…einzelnen Bestimmungen kann vorgesehen sein, dass eines von den beiden in Betracht kommenden Finanzämtern (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) zuständig ist und zwar abhängig davon, ob dieses Finanzamt bereits für die Erhebung einer anderen Abgabe beim selben Abgabepflichtigen zuständig ist. Mit dieser Regelungstechnik wird…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…erfolgt, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist. 3.4.4. Entgegennahme der Zusammenschlussmeldung Rz 126: Im Rahmen eines Zusammenschlusses ist das für die Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung des Zusammenschlusses zuständig (§ 24 Abs…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dafür zuständig, Anträge inländischer Unternehmer auf Erstattung der Vorsteuer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat entgegenzunehmen. Es ist weiters dafür zuständig, Anträge auf Vorsteuererstattung von Unternehmern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, die über das elektronische Portal eines anderen EU-Mitgliedstaats übermittelt wurden, entgegenzunehmen…

UZKArtikel 19 Vertretungsmacht
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 19 Vertretungsmacht (1) Im Verkehr mit den Zollbehörden hat der Zollvertreter anzugeben, dass er für Rechnung der vertretenen Person handelt und ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt. Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die…

EStR 2000 Rz 6727–673222.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…des EStG 1988 erzielt werden. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn der Erwerbsvorgang zugleich eine Veräußerung eines Grundstücks des Privat- oder Betriebsvermögens darstellt. Rz 6730: Unabhängig von der Beurteilung des Parteienvertreters über das Vorliegen von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis…

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…in, sonstige(r) Beauftragte(r) des/der Empfänger/in der Lieferung, weiter/e Empfänger/in einer Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts* zu befördern. | Datum ............................ | Unterschrift ............................................ Hinweis: Zur Sicherung der Identität des (der) Abholenden sollten Sie eine Fotokopie eines amtlichen Ausweises (zB Reisepass, Führerschein…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Inländische Wirtschaftstreuhänder sind jene (natürlichen oder juristischen) Personen, die über eine Berufsbefugnis nach dem WTBG 2017 verfügen und daher im Wirtschaftstreuhänderverzeichnis der KWT geführt werden. Sonstige Personen können nur dann als steuerliche Vertreter eines Fonds bestellt werden, wenn sie über eine vergleichbare fachliche Qualifikation verfügen…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

GK-09005. Zuständigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…inländischen Steuerpflicht beim Grenzübertritt dem Zollamt Österreich bekanntzugeben. 5 KfzStG 1992 innerhalb von 24 StundenDas Zollamt Österreich hat die Steuer nach Grenzübertritt einem anderen Zollamt den Beginn der inländischen Steuerpflicht bekanntfür den Zoll geltenden Rechtsvorschriften zu gebenerheben. Dieses Zollamt ist sodann fürDer Steuerschuldner hat den…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…maßgebenden Willens des Gesetzgebers auch auf die historische Begriffsbedeutung in Deutschland Bedacht zu nehmen ist. Darnach soll durch die Anknüpfung der beschränkten Steuerpflicht an das Unterhalten eines ständigen Vertreters erreicht werden, dass ausländische Unternehmen auch ohne Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte mit im Inland erzielten Gewinnen…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…