RIS AI
23 Treffer1605 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten bleibt es bei der Pauschalbesteuerung gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 (keine Abfuhr). Das gilt auch für den "Touristenexport" iSd § 7 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer (vgl. Rz 3988 und Rz 4154). Die Zusatzsteuer…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…UStG 1994 der Zusatzsteuer. Die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern werden im Rahmen der Pauschalbesteuerung berücksichtigt. Rz 2894 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie zur Abgrenzung zum Gewerbebetrieb siehe EStR 2000 Rz 4231 bis Rz 4241. Gleiches gilt für den Mostbuschenschank…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…65/2002 | § 9 | Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt gemäß § 9 Abs. 2 UStG 1994 | 17.5.2000 | 09 0902/9-IV/9/00 | 94/2000 | § 10 | Abgabe von Speisen und Getränken ab 1. Juni 2000 | 29.5…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…ist der oben geforderte Hinweis auf der Gutschrift erforderlich. Diese Vereinfachung gilt auch für Rechnungen an Unternehmer betreffend Lieferungen von bestimmten Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten, die gemäß § 22 Abs. 2 UStG 1994 der Zusatzsteuer in Höhe von 7% (bis 31.12.2015: 8%) unterliegen (siehe…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur fallen zB Apfel-, Birnen- und Ribiselwein sowie Met. Gebrannte Getränke fallen nicht hierunter. Rz 1449: Voraussetzungen für die Begünstigung nach § 10 Abs. 3 Z 11 UStG 1994 sind die Erzeugung des Getränkes aus eigenen…

LStR 2002 Rz 1003.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988) Rz 100: Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.

VS-10001. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Biersteuer (Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke). Das EU-Recht gibt für die Erhebung von Verbrauchsteuern einen rechtlichen Rahmen vor. Österreich hatte schon im Vorfeld des EU-Beitritts Verbrauchsteuern erhoben und passte seine Rechtslage mit dem Beitritt entsprechend…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Verbrauchsteuerermäßigungen für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke (Kleinerz-VStErmV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begünstigung von Gemischen von Bioethanol und Benzin (Bioethanolgemischverordnung - BioethanolGV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur näheren Regelung der steuerbegünstigten Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen (Luftfahrtbegünstigungsverordnung - LuftfahrtbegünstV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Unternehmens bildet. Demgemäß können somit zwischen dem land- oder forstwirtschaftlichen und einem anderen Betrieb des Unternehmers keine Umsätze, sondern nur Innenumsätze getätigt werden, für die keine zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 ausgestellt werden können (vgl. VwGH 25.2.2015, 2010…

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen verwendet werden (Mineralöle "mit eigenem Steuersatz", § 3 Abs…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…aus der Steuerbegünstigung aus. Im Liquidationszeitraum unterliegen daher alle Erträge der unbeschränkten Steuerpflicht. 2.14.9.3 Zusatzsteuer (§ 6b Abs. 6 KStG 1988) Rz 334: In § 6b Abs. 6 KStG 1988 sind weitere Rechtsfolgen für den Fall der nachhaltigen Verletzung der Voraussetzungen des § 6b KStG…

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…2 und § 95 EStG 1988 durch die ausschüttende Körperschaft einzubehaltende Kapitalertragsteuer führt einkommensteuerlich beim Dividendenempfänger zur Steuerabgeltung nach § 97 Abs. 1 EStG 1988. Für den Bereich der Körperschaften wird die Wirkung des § 10 KStG 1988 bzw. anderer Befreiungen durch § 94 EStG 1988 hergestellt. Diese Systematik…

UStR 2000 Rz 1621–162411.5. Getrennte Ausweise
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…| 70 Euro Rz 1624: Das Gleiche gilt sinngemäß auch für Sachgesamtheiten anderer Art, bei denen die einzelnen Waren mit verschiedenen Steuersätzen zu versteuern sind. Erlangt der Pensionsgast bei Pauschalangeboten mit Bezahlung des Halbpensionspreises ua. einen Anspruch auf die Konsumation bestimmter Getränke während des Abendessens…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen |   |   | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…

MO-83003.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM)
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…

VS-11201.1.1. Verbleites Benzin
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…ein höherer (je 1.000 l; entspricht dem Dieselölsteuersatz) bei der Verwendung zu anderen Zwecken (in der Regel als Treibstoff). In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass für Heizöle, die außerhalb eines Steuerlagers zu nichtenergetischen Zwecken steuerfrei verwendet werden sollen, seit der Novelle BGBl. Nr…

VS-11102.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe) 2.2.1. Kraftstoffe Kraftstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöl genannten Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Treibstoffen dienen (§ 2 Abs. 2 MinStG 1995). In der Regel handelt…

VS-10002. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…insbesondere was die Verfahrensbestimmungen betrifft, sollen Gegenstand der vorliegenden Arbeitsrichtlinie (ARL) sein. In der Europäischen Union (EU) sind die wesentlichsten Grundlagen für Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke und Tabakwaren in mehreren Richtlinien geregelt. Neben den wichtigsten Definitionen vstW (Steuergegenstand) und Grundprinzipien betreffend Steuerschuldner…

MO-83007.5. MO05 Wein und Alkohol
geltende FassungRichtlinien01.01.2014

…denen die Anwendung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis des Erzeugnisses abhängt, wird die Richtigkeit dieses Preises entweder durch eine für jede einzelne Partie vorgenommene Kontrolle oder anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission auf der Grundlage der Preisnotierungen der betreffenden Erzeugnisse…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…registrierte Empfänger vstW steuerfrei verwenden, müssen diese gleichzeitig Inhaber einer Bewilligung zur steuerfreien Verwendung (Verwendungsbetrieb) sein. Für registrierte Empfänger entsteht ausnahmsweise keine Steuerschuld, wenn sie den Bezug der vstW im Rahmen einer solchen Bewilligung vornehmen (Abschnitt 6.1.2.3.). Die Abgabe von vstW an…