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UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…4154; zur Beantragung einer UID siehe Rz 4339). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann an ausländische Unternehmer erstattet werden. Zur Zusatzsteuer siehe Rz 2873, zum innergemeinschaftlichen Versandhandel siehe Rz 3714 ff sowie zum auch für pauschalierte Land- und Forstwirte anwendbaren EU-OSS-Verfahren gemäß Art…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

22.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb Rz 2906: Führt ein Unternehmer neben Umsätzen im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auch noch andere Umsätze (zB im Rahmen eines Gewerbebetriebes, einer selbständigen Arbeit oder einer Vermietung und Verpachtung) aus, so sind die land…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gestaltung soll insbesondere den Missbrauch für einzelne Veräußerungsgewinne hintanhalten. Rz 333: Sobald eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ihre Liquidation beschließt, scheidet sie aus der Steuerbegünstigung aus. Im Liquidationszeitraum unterliegen daher alle Erträge der unbeschränkten Steuerpflicht. 2.14.9.3 Zusatzsteuer (§ 6b Abs. 6 KStG 1988) Rz 334: In …

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Besteuerung 26.2.128.2.1 Zusatzbesteuerung nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 Rz 1515: Die nach § 6b Abs. 4 KStG 1988 der Zusatzbesteuerung zu unterziehenden Dividenden sind mit einem allgemeinen Steuersatz von 25% im Veranlagungsweg zu besteuern. Die Zusatzbesteuerung erfolgt völlig unabhängig von der…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…Einreichung einer Voranmeldung Schätzungsrichtlinien, Eigenverbrauch 22 Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994) Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verhältnisse Zusatzsteuer 23 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) Vermittlungs- und Besorgungsleistungen Gemischte Reiseleistungen an Nichtunternehmer Sonderfälle (zB pauschalierte Land- und Forstwirte, Incentive Reisen…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Zusatzsteuer in Höhe von 7% (bis 31.12.2015: 8%) unterliegen (siehe Rz 2871 und Rz 2872; zB Ausschank von Schnaps und Obstsäften im Buschenschank), wenn die Rechnung bzw. Gutschrift den Vermerk "Durchschnittssteuersatz 13% zzgl. Zusatzsteuer 7%" (bis 31.12.2015: "Durchschnittssteuersatz 12% zzgl. Zusatzsteuersatz…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Bestandteil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Die diesbezüglichen Umsätze unterliegen daher der Durchschnittssatzbesteuerung sowie nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 UStG 1994 der Zusatzsteuer. Die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern werden im Rahmen der Pauschalbesteuerung berücksichtigt. Rz 2894 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Zur ertragsteuerlichen Behandlung…

MO-83003.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM)
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…

MO-83003.2. Zusätzlicher Einfuhrzoll
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.2. Zusätzlicher Einfuhrzoll (1) Zur Vermeidung oder Behebung von Nachteilen, die sich aus der Einfuhr bestimmter Erzeugnisse der einzelnen Marktorganisation für den Markt in der GemeinschaftUnion ergeben können, kann für die Einfuhr eines oder mehrerer dieser Erzeugnisse zu dem im TARIC vorgesehenen Zollsatz ein…

EStR 2000 Rz 424211.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG Rz 4242: Bei der Bewertung (Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) werden zunächst regelmäßige Verhältnisse unterstellt. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab und führen sie zu einer wesentlichen und nachhaltigen Steigerung der Ertragsfähigkeit, ist diese Abweichung in…

GK-09006.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 221 ZK102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19 (1) Zur Abgabe der erforderlichen, mündlich abzugebenden Kraftfahrzeugsteuererklärung ist im Regelfall der Fahrzeuglenker verpflichtet (siehe auch Abschnitt 3.). Die Steuererklärung ergibt…

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen Rz 1476: Ändert sich der Steuersatz, regelt grundsätzlich § 28 UStG 1994 ab welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz zur Anwendung gelangt. Dabei wird grundsätzlich auf den Leistungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Einfuhr oder des ig. Erwerbs abgestellt. Werden Anzahlungen geleistet…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Solidarabgabe) - Rechtslage ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055…

UStR 2000 Rz 1361–136610.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen 10.3.2.1. Tierzucht (Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren) Rz 1361: Zu den Tieren der Z 1 der Anlage 2 zählen insbesondere Pferde zum Schlachten, weiters Esel, Maultiere und Maulesel…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…

UStR 2000 Rz 644–6534. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

4. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) 4.1. Entgelt Rz 644: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne…