…Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter…
…der in Anhang I dieser Verordnung genannten Arten enthalten, einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels…
…Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
…Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein, weil bestimmte Robben auch im Anhang A bzw. B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie…
…ist; bei fahrlässiger Begehung: Geldstrafe bis zu 10.000 Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (5) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote mit der Maßgabe anzuwenden…
…GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1…
…Lage hätte genügen können und müssen, in qualifizierter Weise verletzt"Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen vor. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt …
…ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
…338/97 einführt, ausführt, wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe insbesondere Abschnitt 7.1.1. Abs. 1 und 6) oder…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sind gemäß § 7 Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: entgegen von Artikel 4 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 2024/573 der festgelegten Nachweispflicht betreffend des…
16.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten Rz 5284: Tätigkeiten, die teils gewerbliche, teils selbständige Arbeit betreffen und zwischen denen kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, sind getrennt zu beurteilen (VwGH 5.5.1970, 1894/68; VwGH 15.9.1993, 91/13/0237). Beispiel 1…
5.5.13.4 Zweikontenmodell Rz 1433: Die obigen Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige des so genannten Zweikontenmodells gezielt bedient. Das Wesen dieses Modells besteht darin, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über zwei verschiedene Konten geleitet werden. Vom Konto, auf das die Betriebseinnahmen…
14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…
1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
…oder Buchverlusten aus Confusiotatbeständen. Sie gilt für sämtliche Verschmelzungen. Confusio liegt vor, wenn sich Rechtsbeziehungen zweier Körperschaften (Gläubiger- und Schuldnerposition) durch ihr Zusammenfallen in einer Körperschaft auflösen, wenn also Forderung und Verbindlichkeit oder das Recht und die Verpflichtung in einer Körperschaft zusammenfallen. Sind die zusammentreffenden…
…hinsichtlich der zum Verschmelzungsstichtag in den "bisher nicht steuerbegünstigten Beteiligungsquoten" enthaltenen stillen Reserven anzuwenden, weil sie nach der Verschmelzung auch in der steuerneutralen internationalen Schachtelbeteiligung aufgehen. wenn zwei bestehende internationale Schachtelbeteiligungen an derselben ausländischen Körperschaft verschmelzungsbedingt zusammentreffen. Fällt die eine Beteiligung unter die Steuerneutralität des …
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union entgegen Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 ist gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 HolzHÜG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist nicht strafbar. Hinweis: In den Erläuterungen…