…5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beträgt daher insgesamt 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (siehe dazu Rz 3808 ff). In Zusammenschau mit dem Investitionshöchstbetrag von 1.000.000 Euro (siehe Rz 3810) ergibt sich aufgrund des Investitionsfreibetrages daher höchstens ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug von 100.000…
…Sachbezüge) insgesamt angemessen ist. Eine verdeckte Ausschüttung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) liegt nur insoweit vor, als durch die Sachbezugsgewährung in Zusammenschau mit den sonstigen für die (Geschäftsführer-) Tätigkeit gewährten Vergütungen die angemessene (fremdübliche) Entlohnung überschritten wird (VwGH 31.3.1998, 96/13/0121, 96/13/0122…
…24 Abs. 7 EStG 1988); für Stichtage vor dem 1.7.2023 (Rechtslage idF vor AbgÄG 2023) zu Teilwerten ("Vollrealisierung"). Trotz formellen Vorliegens aller Anwendungsvoraussetzungen für einen Zusammenschluss im Sinne des § 23 UmgrStG kann es unter Umständen dennoch zur Versagung der Wirkungen des Art. IV…
…keine Bedenken, bei Fehlen eines aktiven Geschäftsbetriebes bzw. bei Fehlen des Erfordernisses einer exakten Vermögensdarstellung und Ergebnisabgrenzung aus anderen Gründen (entsprechend den Grundsätzen des KFS/RL 25 vom 3.12.2012) dem Zusammenschluss einen Zwischenabschluss zum Vertragstag (im Beispielsfall 1. Jänner) zugrunde zu legen, der…
…bei den verbleibenden Personengesellschaftern nicht Platz greifen kann. Die Frage der Rückwirkung ist analog zu den Erläuterungen in Rz 1462 zu beurteilen. Rz 1474: Zu den nicht unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschlüssen siehe UmgrStR 2002 Rz 1488 und 1489, zu den nicht unter Art…
6.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen 6.1.28.1. Allgemeines Rz 1011: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994 befreit Umsätze von Unternehmern, die überwiegend gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bzw. Z 9 lit. c UStG 1994 steuerfreie Bank-, Versicherungs…
…des Gesamtwertes beträgt, nur mehr 110 (55% von 200). Die Firmenwertabschreibung bezüglich der B-Beteiligung ändert sich nicht. Die von B vorgenommene Firmenwertabschreibung endet zusammenschlussbedingt. B kann das letzte Fünfzehntel zu Lasten des mit 31.3.01 endenden Wirtschaftsjahres geltend machen. 2. Gruppenträger F ist…