…anstelle der Aufstellung einer Bilanz zum Todeszeitpunkt (Übergabezeitpunkt) die Einkünfte auf den Erblasser (Rechtsvorgänger) und die Erben (Rechtsnachfolger) zeitanteilig zuzuordnen. In den Fällen der Voll- oder Teilpauschalierung bestehen keine Bedenken, die Einkünfte zwischen Übergeber und Übernehmer zeitanteilig zuzuordnen; zur Land- und Forstwirtschaft siehe Rz 5154…
…Aufstellung einer Bilanz zum Todeszeitpunkt die Einkünfte auf den Erblasser und die Erben zeitanteilig zuzuordnen. Eine für erbschaftssteuerliche Zwecke errichtete Todfallsbilanz hat für die Einkommensbesteuerung keine Bedeutung. Im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Einkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte, die noch vom Erblasser erwirtschaftet worden sind…
39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…
…Für Einzahlungen bis zum Todestag steht die Prämie dem Verstorbenen zu und ist unter der Vertragsnummer des Verstorbenen anzufordern. Der Erbe hat eine neue Abgabenerklärung abzugeben. Hatte der Erbe bereits einen eigenen Vertrag, steht die Prämie für beide Verträge insgesamt nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu…
…steuerneutralen Erbteilung bekommt A den Betrieb, B und C erhalten Grundstücke und Geld aus dem Nachlass. Die zum Zeitpunkt des Todes noch nicht berücksichtigten vortragsfähigen Verluste aus dem Betrieb des Erblassers betragen 30.000. Gemäß vorheriger Verwaltungspraxis entfallen auf A, B und C jeweils Verluste…
…kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988).Dabei ist zu unterscheiden: Bei Übertragungen von begünstigtem Vermögen mit einem Stichtag nach dem 30.6.2024 kommt es zu einer anteiligen Realisierung der stillen…
…Wohnsitz des Erblassers Der gewöhnliche Wohnsitz des Erblassers bzw. der Ort seines Ablebens sind unbeachtlich. 4.1.4. Zollanmeldefrist Die Abgabenbefreiung wird nur für Erbschaftsgut gewährt, das innerhalb von zwei Jahren nach der endgültigen Nachlassabwicklung durch den Beteiligten zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…94/15/0023). Zur Unternehmertätigkeit gehören daher auch noch die Geschäftsveräußerung (entgeltlich oder unentgeltlich), die Einzelveräußerung von Gegenständen des Betriebsvermögens, die Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen, der Empfang oder die Ausstellung von Rechnungen nach Einstellung des Betriebes, oder die nachträgliche Vereinnahmung von Entgelten. Rz…
…der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat). Die Einräumung dieser Ansprüche ist von der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 16 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, in der…
…werden bzw. ist davon auszugehen, dass das schon genutzte umzugründende Vermögen der Mitunternehmerschaft nur zur Nutzung überlassen wurde, sodass eine Vermögensübertragung nicht Platz greifen konnte. 4.1.8.6. Erfordernis der Zurechnung des Vermögens zum Übertragenden Rz 1344: Nach dem gemäß § 24 Abs. 1 Z…
…4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen und die Steuer ist dem (den) Erben vorzuschreiben; eine Einbeziehung in die eigene Veranlagung des …
… 199 BAO einheitlich zu ergehen. Zur Bescheidadressierung im Zusammenhang mit der Ausschüttungsfiktion gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG siehe Rz 549. Die Ausführungen in den Rz 142 ff gelten entsprechend. Beispiel: Die X-GmbH wird zum Stichtag 31.12.0631.12.X6 auf die A&B…
…unentgeltlich (Erbschaftsschenkung), liegt kein unter § 30 EStG 1988 zu subsumierender Vorgang vor. Verzichtet aber ein zur Erbschaft Berufener zu Lebzeiten des Erblassers zugunsten einer bestimmten Person ganz oder teilweise auf sein Erbrecht, verzichtet dieser nur auf die Anwartschaft auf sein Erbrecht, besitzt aber noch nicht…
… 23 EStG 1988). Zu Leistungen an Pflegeeltern zur Erleichterung der mit der Pflege eines Kindes verbundenen (Unterhalts-)Lasten siehe Rz 6606. Betriebsausgaben aus einer Betreuungstätigkeit (Pflegetätigkeit) im Haushalt des Betreuenden (Pflegenden) können in Anlehnung an die Regelung für Tagesmütter (siehe Rz 1653) ohne Nachweis mit…
40.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall Rz 1361: Der Erwerb von Todes wegen von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des § 108h EStG 1988 ist vonWenn der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2003), wenn…
…zur Nutzung überlassen wurde, sodass eine Vermögensübertragung nicht Platz greifen konnte. 5.1.9.3. Erfordernis der Zurechnung des Vermögens Rz 1544: Zu den Anwendungsvoraussetzungen einer Realteilung zu Buchwerten gehört, dass das am Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages vorhandene und zu übertragende Vermögen auch zum…
…zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung einer…
41.16.2 Während der Rentenauszahlungsphase Rz 1403: Im Falle der Auszahlung einer Hinterbliebenenpension ist der Erwerb des Rentenanspruches durch den Hinterbliebenen gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Diedie Rentenzahlung ist hinsichtlich der Steuerfreiheit wie beim…
…nur zur Anwendung kommen, wenn die Anwendungsvoraussetzungen des § 27 UmgrStG auf diesen Stichtag (fristgerecht) geschaffen werden. Beispiel 2: Die ABC-OG unterhält seit Jahren drei Teilbetriebe. Sie soll mit Vertrag vom 1.8.02 zum 31.12.01 aufgeteilt werden. Mitunternehmer B hat zum 1…
…entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Rz 928: War zum Zeitpunkt des Todes des Abgabepflichtigen eine Zahlungserleichterung aufrecht, so erlischt diese mit dem Todestag ohne Eintritt eines Terminverlustes. Hatte der verstorbene Abgabepflichtige zeitgerecht um Zahlungserleichterung angesucht, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages…