…bestehende Sparkonten (Sparbücher), andere Konten und Depots muss die schriftliche (Anleger-)Erklärung bis längstens 30.6.2010 abgegeben werden. Unterbleibt dies, hat ein KESt-Abzug zu erfolgen. 29.5.5.7 Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kreditinstitute Rz 7750: Die Abgabenbehörden können die unter Abschnitt…
…eine Zurechnung der Zuwendungen als ein der Gesellschaft vorenthaltener und bei ihr steuerlich zu erfassender Gewinn nicht möglich. Eine verdeckte Ausschüttung käme nur bei einem Verzicht auf Rückforderung in Betracht (VwGH 27.5.1999, für möglich erachtet96/15/0018). Ebenso, wenn der Geschäftsführer Sparbücher der…
…Überlassung von Kapital Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 dar und auch § 93 EStG 1988 stellte auf entsprechende Kapitalerträge ab, ohne direkt an § 27 EStG 1988 anzuknüpfen. Mit dem BBG 2011 wurden auch Substanzgewinne und Derivate in die Einkünfte aus Kapitalvermögen einbezogen und auch…
…der Gebarung herausgenommen (siehe Rz 1469 und Rz 1857). Rz 623: Im Übrigen können auch insolvenzrechtliche Vorschriften eine vom § 213 BAO abweichende Verbuchung der Gebarung erforderlich machen, etwa zum Zweck der Trennung von KonkursInsolvenz- und Masseforderungen oder von bevorrechteten und nicht bevorrechteten Forderungen (VwGH 27…
…Dies beinhaltet eine Zusammenfassung aller Konten, die der Kundenbetreuer typischerweise anhand des Namens, der Beziehungskennzahl, Kundennummer, Steueridentifikationsnummer oder ähnlicher Merkmale zusammenfassen würde (Sec. VII Rz 16 CRS-Kommentar). Beispiel 1 (Konten, die von einem passiven NFE und einer seiner beherrschenden Personen gehalten werden): Der passive…
…betreffend Stromlieferungen eines Betriebes gewerblicher Art einer Stadtgemeinde an die Stadtgemeinde zum Zwecke der Straßenbeleuchtung sowie an ein Bundesland zum Zwecke der Beleuchtung und Entlüftung von Straßentunnels). Entspricht der (Rest-)Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes nach mehrjähriger Vermietung an eine GmbH durch deren Gesellschafter nicht der fremdüblichen…
…das Rumpfwirtschaftsjahr 1.1. bis 30.6.01 zu veranlagen, dabei kommt es allerdings zu keiner Zurechnung von Einkommen der GmbH-B und GmbH-C. Die Gruppenveranlagung für 01 bezieht sich auf das Einkommen der GmbH-B für das "Rumpfwirtschaftsjahr" 1.7. bis 31.12…
…9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu ermitteln, können aber höchstens im Ausmaß des nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlustes zugerechnet werden. Das auf…
…bei übertragenden Körperschaften Rz 1448: Übertragende Körperschaften können das Zusammenschlussvermögen rückwirkend durch folgende Maßnahmen verändern: Verschieben von Wirtschaftsgütern gemäß § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG (siehe Rz 926 und 1446 f); Zurechnung von im Zeitraum zwischen Zusammenschlussstichtag und Abschluss des Zusammenschlussvertrages beschlossenen offenen Gewinnausschüttungen bzw…
…Zurechnung von Todes wegen Rz 809: Wurde das einzubringende Vermögen nach dem Einbringungsstichtag im Erbwege erworben, stellt dies kein Einbringungshindernis dar, wenn die Einbringung im Wege einer Buchwerteinbringung erfolgt. Dies gilt somit nur, sofern keine Neubewertung des eingebrachten Vermögens im Sinne des § 16 und 17…
…Begriffsbestimmung der Rz 1552 f) geführt werden können. Abgesehen von der Teilbetriebsfiktion sind auf die Realteilung die allgemeinen Grundsätze des Art. V UmgrStG anzuwenden. Es ist daher auf den Teilungsstichtag ein Jahres- oder Zwischenabschluss der teilenden Mitunternehmerschaft aufzustellen und die Teilungsmasse in einer Teilungsbilanz darzustellen…
…Werbungskosten und zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (Rz 4701). Darstellung des Aufteilungsverbotes (Rz 4707 bis 4709). ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Rz 4710 bis 4758). Angemessenheitsprüfung: Aktualisierung des Erlasses AÖF Nr. 55/1991 (Rz 4761 bis 4807); Angemessenheitsgrenze von 467.000 S für…
…mit dem Arbeitgeber zulässig ist und wegen der vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht auch nach Beschäftigungsende praktisch ausgeschlossen ist, ist das Kriterium der persönlichen Abhängigkeit gegeben. Der Leiter des Forschungszentrums bezieht daher Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Rz 10992c: § 47 EStG 1988 - Zurechnung von Einkünften an Fachhochschulvortragende (Rz…
…der Buchwert der Beteiligung im Jahr der Teilwertberichtigung und den folgenden sechs Jahren jeweils um ein Siebentel mindert. Vielmehr sinkt der Buchwert der Beteiligung sofort um den gesamten Abschreibungsbetrag. Im Jahr der bilanzmäßigen Abschreibung kommt es zu einer außerbilanzmäßigen Zurechnung von sechs Siebenteln des Abschreibungsbetrages…
…14/0243; VwGH 20.9.1988, 88/14/0105). Rz 134: Für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Verträgen mit Elementen einer Anschaffung und einer bloßen Nutzungsüberlassung ist entscheidend, ob die Merkmale eines Anschaffungs-(Veräußerungs-)geschäftes oder einer bloßen Nutzungsüberlassung überwiegen (VwGH 16.11.1954, 1512…
…9 Abs. 10 KStG 1988 verbleiben die Zins- und EBITDA-Vorträge beim ehemaligen Gruppenträger und können von diesem nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen der Zinsschranke verbraucht werden (siehe dazu bereits allgemein Rz 1309dv und 1309ee ff). Rz 1309fe: Für die Entstehung des Gruppen-Zinsvortrages gilt §…
…UGB ausgeschüttet werden können); zu einer Erhöhung des Einlagenevidenzkontenstandes um den Aufwertungsbetrag kommt es hingegen nicht. Dies gilt für ab dem 30.4.2017 unterzeichnete Verträge. Eine allfällige Ausschüttungsfiktion gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 UmgrStG ist systematisch vorgelagert und daher von der Aufwertung unberührt…
…werden. Bei dem Spielerwert von selbst ausgebildeten Amateur- und Nachwuchsspielern handelt es sich um ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut, das nach allgemeinem Steuerrecht nicht aktiviert werden darf. Im Rahmen der Ausgliederung gemäß Art. III UmgrStG (siehe dazu Rz 884a) können diese Spielerwerte daher aufgrund der steuerlichen…
…von Einnahmen und Aufwendungen anhand eines Rechnungskreises für die begünstigungsschädlichen Geschäfte Rz 265: Der Rechnungskreis für die begünstigungsschädlichen Geschäfte ist vom Beginn bis zum Ende (siehe Rz 249) der Geschäfte zu führen. In den Rechnungskreis sind auch allfällige vor dem Beginn des Geschäftes angefallene Kosten…
…diesen erbringt und anderseits die Gegenleistung dafür in Form von Zins- oder Lizenzzahlungen empfangen hat. Als Empfänger der Zins- oder Lizenzgebühren kommen allerdings dem Grunde nach nur Steuersubjekte (somit Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekte) in Frage, da lediglich diesen Personen nach österreichischem Steuerrecht Einkünfte zugerechnet werden können.…