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ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zweiter Satz BAO steht dem Abgabepflichtigen eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 97 BAO) des dem zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides zu. Solche Bescheide können Abweisungsbescheide, Zurückweisungsbescheide (außer wegen mangelnder Legitimation des Einschreiters) oder Zurücknahmebescheide nach § 85 Abs. 2 BAO oder § 86a Abs…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

UZK-IAArtikel 32 Ablehnung eines Antrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Ablehnung eines Antrags (Artikel 22 des Zollkodex) Die Ablehnung eines AEO-Antrags betrifft keine den Antragsteller begünstigenden Entscheidungen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften bereits erlassen wurden, es sei denn, beim Erlass dieser begünstigenden Entscheidungen war von der Erfüllung von AEO-Voraussetzungen ausgegangen worden…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

31.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung Rz 8204: Das Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gliedert sich in zwei Stufen: Bescheidmäßige Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung durch dendas Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Bundesminister für Finanzen) Berücksichtigung der zuerkannten Zuzugsbegünstigung bei der Veranlagung [Grafik]   31…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…