…Im Fall der Bewilligung höherer als die vom Abgabepflichtigen beantragten Raten ist eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag durch die Abgabenbehörde in Ansehung der nach Einreichung solcher Anbringen zu entrichtenden Raten als rechtzeitig iSd § 230 Abs. 3 BAO anzusehen, weshalb in diesen Fällen Einbringungsmaßnahmen unzulässig sind…
…dem feststeht, dass er als Folge der stattgebenden Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid anlässlich der Bescheiderteilung gemäß § 295 BAO gutzuschreiben sein wird, mit dem für die Schaffung des § 212a BAO maßgeblichen Rechtsschutzgedanken nicht vereinbar ist. Rz 513: Wurde der Beschwerde gegen einen Grundlagenbescheid (teilweise) stattgegeben, so…
…Zollamt Österreich weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so ist der angefochtene Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen (§ 263 BAO). Die Regelung des § 260 Abs. 1 BAO, demnach die Zurückweisung der Bescheidbeschwerde mittels BVE oder…
…gemäß Art. 180 UZK-IA verwiesen. 6.9. Zurückweisung der Waren wegen Schadhaftigkeit oder Nichtübereinstimmung mit Vertragsbedingungen (Art. 118 UZK) (1) Eine Erstattung oder ein Erlass einer Einfuhrzollschuld ist insoweit zu gewähren, als die Mitteilung der Zollschuld Waren betrifft, die vom Einführer zurückgewiesen wurden, weil…
…der die Herabsetzung der Abgabe bestimmt, festzusetzen (Beschwerdezinsen). Wird ein strittiger Abgabenbetrag ausgesetzt, so fallen gemäß § 212a BAO Aussetzungszinsen an, wenn die Nachforderung sich als rechtmäßig erweist; der Abgabenschuldner trägt somit ein Zinsenrisiko. Wird der strittige Abgabenbetrag im Gegensatz dazu vor der Erledigung der Beschwerde…
…erklären, sofern der zollrechtliche Status der Waren als Unionswaren mit einem Versandpapier T2L, T2LF oder einem Warenmanifest nachgewiesen wird. 5.2.4.3. Waren wurden irrtümlicherweise mit mehr als einer Zollanmeldung angemeldet (Artikel 148 Abs. 4 Buchstabe c UZK-DA) Hat der Anmelder bzw. Vertreter…
…Spruch des EuGH: Die Einfuhrumsatzsteuer bezieht sich in formeller Hinsicht auf das Zollrecht, daher gelten dieselben formalen Voraussetzungen sowohl in der Frage der Rückwareneigenschaft als auch in der Frage des Absehens können von formalen Fehlern, um diese Begünstigung anzuerkennen. Fazit: Unter den Voraussetzungen des Artikels…