2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…
4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…
6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…
5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.
4. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK) 4.1. Änderung vor Überlassung Auf Antrag des Anmelders bzw. Vertreters kann die zuständige Zollstelle gemäß Artikel 173 Abs. 1 UZK zulassen, dass eine bereits angenommene Zollanmeldung geändert wird. 4.1.1. Ausnahmen von einer Änderung Eine Änderung…
…auf die Rückware entfallenden vollständigen Zolles anzunehmen. Die Wiedereinfuhrzollstelle hat den gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag bei der für die Aktive Veredelung zuständigen Überwachungszollstelle von Amts wegen zu ermitteln. Anmeldungen betreffend Rückwaren aus einer Aktiven Veredelung werden in einer Überwachungsliste erfasst. IstEs ist die Richtigkeit der Abgabenberechnung…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
…soweit sie für Abgabenbeträge gezahlt wurden, die wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr nacherhoben werden dürfen. (2) Eine Erstattung oder ein Erlass ist zu Unrecht erfolgt, wenn geltende gesetzliche Regelungen fehlerhaft angewendet worden sind und auch keine andere gesetzliche Grundlage für die Maßnahme gegeben ist…
Anlage 5 Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln) [Grafik]
…ist für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß § 1 Z 2 bzw. Z 5 NeuFöG rechtzeitig. Eine zuvor (wegen fehlendemnicht beigebrachtem amtlichen Vordruck) festgesetzte Sicherheitsleistung (oder selbst berechneteist zu erstatten; eine bereits bekanntgegebene selbstberechnete Gesellschaftsteuer) ist nach Maßgabe des § 201 Abs. 2 bzw…
2.16. Raumverschluss im Carnet TIR-Verfahren 2.16.1. Allgemeines Grundsätzliches Erfordernis Verschlussanerkenntnis: Übereinstimmung mit dem vorgeführten Beförderungsmittel, Gültigkeit, Eintragung der Nummer des Verschlussanerkenntnisses im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Zulassungstafel (auf dem Behälter angebracht): Übereinstimmung mit dem vorgeführten Behälter, Eintragung der Zulassungsnummer laut…