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ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…eine begünstigende Entscheidung anzusehen; bezieht sich die Rücknahme oder der Widerruf aber nur auf einen Teil der Entscheidung, dann ist die begünstigende oder belastende Beschaffenheit dieses Teiles maßgeblich. (2) Nicht anzuwenden sind die oben genannten Regelungen: in eigens geregelten Fällen, so zB bei der Zurücknahme…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…begründet für sich allein keine Unbilligkeit in der Einhebung des Säumniszuschlages (VwGH 17.2.1983, 82/15/0070). Rz 1699: Wurde ein Säumniszuschlag nur deshalb festgesetzt, weil eine Umbuchung oder Überrechnung wegen für den dadurch zu Begünstigenden unvorhersehbarer kontokorrentmäßiger Vorgänge nicht oder nicht in dem…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Zurücknahme und Neubewertung) ein. Das betrifft auch mitgliedstaatübergreifende Bewilligungen. 2.4.1.4. Datenanforderungen, Formate und Codes Der Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen im Zollentscheidungssystem unterliegen den gemeinsamen Datenanforderungen des Anhangs A UZK-DA. Die Formate und Codes…

UZK-IAArtikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen, wenn der Inhaber der…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Begünstigten (ohne Vorbehalt). Als Begründung für den Widerruf in den beiden letztgenannten Fällen ist die Gefährdung der Erfüllung der Zollschuld anzugeben. Eine Zurücknahme der Bewilligung ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn die Erteilung der Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen…

UZKArtikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen (1) Eine begünstigende Entscheidung wird außer in den Fällen des Artikels 27 widerrufen oder geändert, wenn a)eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder b)der Inhaber der Entscheidung einen entsprechenden…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung oder ihren Inhalt haben könnten. (3) Unbeschadet der Vorschriften in anderen Bereichen, in denen festgelegt ist, in welchen Fällen Entscheidungen unwirksam oder nichtig sind, können die Zollbehörden, die eine Entscheidung getroffen haben, diese jederzeit zurücknehmen…

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…BFG 14.11.2016, RV/7104999/2016). Der Bescheidadressat soll jedoch an geeigneter Stelle auf die auflösenden Bedingungen hingewiesen werden ("obiter dictum"). Rz 8205f: Die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung stellt eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) dar. Innerhalb des Ermessensspielraumes sollen steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten (zB Zuzug von Grenzgängern) ausgeschlossen…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren und aufgrund richtiger oder vollständiger Angaben eine andere Bewilligung erlassen worden wäre. Die Rücknahme ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben und gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die ursprüngliche Entscheidung…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…mit § 87 ZollR-DG) NBG - nachträgliche Begünstigung im Rahmen der Zollbefreiungen (ZBefrVO i.V. mit § 87 ZollR-DG) Das Zollamt entscheidet in diesen Fällen über beide Anträge und ist durch entsprechende Vermerke 1) Entscheidung über den Antrag auf gesonderte Feststellung gemäß § 87 ZollR-DG 2…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…können je Fall zur (rückwirkenden) Zurücknahme (Art. 27 UZK) oder zum (nicht rückwirkenden) Widerruf (Art. 28 UZK) der Bewilligung und zum Entstehen der Zollschuld (Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a oder c UZK) führen. Da es sich hier um den (ehemaligen) Antragsteller belastende Entscheidungen handelt…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…zoll mittels Nachricht IM 530 bzw. EX 430) abzugeben. Im Antrag auf Ungültigerklärung sowie in der neuen Zollanmeldung ist auf die seinerzeitige Zollanmeldung zu verweisen. 5.4. Entscheidung über die Ungültigerklärung Die zuständige Zollstelle erklärt die betreffende Zollanmeldung für ungültig, sofern die in Abschnitt 5…

UZK-IAAbschnitt 2 Entscheidung über den Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…6) Lautet das Ergebnis, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht länger erfüllt sind, widerruft die zuständige Zollbehörde die betreffende Bewilligung. Der Widerruf wird spätestens ein Jahr nach dem Tag, der auf das Datum folgt, an dem die Entscheidung über den Widerruf beim Bewilligungsinhaber eingegangen ist, wirksam.

ZT-25109.2. Berichtigung von Irrtümern
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

…Ziehungsantrag gibt. Wenn sich nach einer anteiligen Zuteilung herausstellt, dass die anteilig zugeteilte Menge für die betreffende Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nicht vollständig notwendig war, muss der Mitgliedstaat für die Menge, die rückübertragen werden muss, eine anteilige Menge berechnen. Beispiel: Ein Ziehungsantrag…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Handlung erfolgt. Ebenso ist bei einer Jahresfrist für das Ende der Frist die Zahl des Tages, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt, maßgeblich. 3.3.8. Konsultation zwischen den Zollbehörden (Art. 14 UZK-IA) Ist bei einer begünstigenden Entscheidung für die Beurteilung, ob…

UZKArtikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren, die zum Zeitpunkt…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…TP 6 und 14 GebG an das Finanzamt) gestellt werden. Diese Behörde hat über das Vorliegen der Voraussetzungen zu entscheiden. Rz 125: Für die Rückerstattung von Bundesverwaltungsabgaben ist jene Behörde zuständig, bei der diese angefallen sind. Für die Rückerstattung von Stempelgebühren (feste Gebühren nach dem…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Änderung - sowohl begünstigender als auch anderer Entscheidungen - bescheidmäßig zu verfügen, wenn aufgrund der vorliegenden Umstände eine Rücknahme, ein Widerruf oder eine Änderung in Betracht kommen, aber noch nicht definitiv darüber entschieden werden kann; Bedingungen für eine Entscheidung oder Verpflichtungen aus einer Entscheidung nicht erfüllt werden…

ZK-25607.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…6 UZK auf Unionsebene erforderlich, so übermittelt die zuständige Zollverwaltung der für die Entscheidung über den Antrag zuständigen Zollbehörde den Vorgang unverzüglich der Kommission. Der Antragsteller hat in diesen Fällen dem Bewilligungsantrag alle Unterlagen anzuschließen, die die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ermöglichen bzw. erleichtern. Das…