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RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO) Rz 324: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind, durch die Abgabenbehörde nur zulässig, wenn…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der (teilweisen) Stattgabe mit dem Ende des Zahlungsaufschubes. Dem § 212 Abs. 4 BAO zufolge kommt auch Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen die Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen und Vorlageanträgen (§ 264 BAO) eine säumniszuschlagsfreie und einbringungshemmende Wirkung zu. 9.6.1.2. Nichtstattgabe des Zahlungserleichterungsansuchens (§ 217 Abs. 4 lit…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…können (mit Vorbehalt), oder bei Einleitung eines gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Begünstigten (ohne Vorbehalt). Als Begründung für den Widerruf in den beiden letztgenannten Fällen ist die Gefährdung der Erfüllung der Zollschuld anzugeben. Eine Zurücknahme der Bewilligung ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn die Erteilung…

UZK-IAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

UZK-DAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

UZK-IAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…

LStR 2002 Rz 769–77011.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988) Rz 769: Der Familienbonus Plus steht unbeschränkt Steuerpflichtigen für ein Kind zu, für das Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 gewährt wird. Nicht erforderlich ist, dass für das Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Widerruf, amtswegige Änderung, Rücknahme, Aussetzung, Neubewertung Unrichtige Angaben im Antrag oder nicht erfüllte Voraussetzungen können je Fall zur (rückwirkenden) Zurücknahme (Art. 27 UZK) oder zum (nicht rückwirkenden) Widerruf (Art. 28 UZK) der Bewilligung und zum Entstehen der Zollschuld (Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a oder…

ZK-15804. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK)
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

4. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK) 4.1. Änderung vor Überlassung Auf Antrag des Anmelders bzw. Vertreters kann die zuständige Zollstelle gemäß Artikel 173 Abs. 1 UZK zulassen, dass eine bereits angenommene Zollanmeldung geändert wird. 4.1.1. Ausnahmen von einer Änderung Eine Änderung…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.7. Einzelfälle 10.5.7.1. Zurückziehung von Eingaben Rz 422: Eine Eingabe, mit der in einem anhängigen Verfahren eine Eingabe zurückgezogen wird, ist nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…

ZK-25602.4.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.4.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 211 Abs. 2 | Art. 172 | - Eine Bewilligung ist dann rückwirkend, wenn die Gültigkeit einer Bewilligung vor dem Zeitpunkt ihrer Erteilung beginnt. Eine Verfügbarkeit der Waren, die in ein…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…