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ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…können (mit Vorbehalt), oder bei Einleitung eines gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Begünstigten (ohne Vorbehalt). Als Begründung für den Widerruf in den beiden letztgenannten Fällen ist die Gefährdung der Erfüllung der Zollschuld anzugeben. Eine Zurücknahme der Bewilligung ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn die Erteilung…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…diesfalls ist mit der Erledigung des Antrages bis zur Entstehung des Guthabens zuzuwarten. Rz 1916: Wenn die Partei nach Antragstellung, aber noch vor Rückzahlung anders als durch Einschränkung oder Zurücknahme des Antrags zu erkennen gibt, dass sie das Guthaben zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten heranziehen will…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.7. Einzelfälle 10.5.7.1. Zurückziehung von Eingaben Rz 422: Eine Eingabe, mit der in einem anhängigen Verfahren eine Eingabe zurückgezogen wird, ist nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…