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UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Gebäude im Zeitpunkt der Einbringung nicht um ein Superädifikat, kann durch die Einbringung mangels zivilrechtlicher Zulässigkeit mit abgabenrechtlicher Wirkung kein Superädifikat begründet werden. Es führt daher in einem solchen Fall die im Einbringungsvertrag vorgesehene Zurückbehaltung des Grund und Bodens sowie die Übertragung des als "Superädifikat…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…im Verfahren befindlichen Waren entsteht - anders als im Falle des Widerrufs - die Einfuhrzollschuld gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchstabe c UZK, da die Voraussetzungen für die Überführung in die Endverwendung rückwirkend nicht mehr vorliegen. Der Zeitpunkt der Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt der seinerzeitigen Annahme der…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…01 UZK-DA erforderlich. Carnet ATA/eATA Wird ein Carnet ATA/eATA bei einer zuständigen Zollstelle zwecks Inanspruchnahme des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung vorgelegt, so gilt die Vorlage als Antrag auf Bewilligung; die Annahme des Carnets (Abschnitt Vorübergehende Verwendung/weißes Einfuhrblatt) gilt als Bewilligung (Art…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ist zwar im Verfahren der passiven Veredelung ergangen, kann aber ohne weiteres auch auf eine Rückware ohne Bearbeitung im Drittland angewandt werden. Im Kern wird darauf abgezielt, dass bei einer Differenz von Ware zu Warennummer die tatsächlichen Gegebenheiten für die Anwendung des Zollrechtes anzuwenden sind…

ZK-2540Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

…Kode und Zollwert der Veredelungserzeugnisse, wenn die Abrechnung nach dem Wertschlüssel vorgenommen wird; h)Ausbeutesatz; i)zu entrichtender Einfuhrabgabenbetrag. Bezieht sich dieser Betrag auf die Anwendung von Artikel 175 Absatz 4 UZK-DA, so ist er getrennt auszuweisen; j)Frist für die Erledigung des Verfahrens. …

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einfluss des Abgabepflichtigen entzogene Fälle ein Erlöschen vorzusehen: Hinsichtlich der für die Schuldigkeit etwa gepfändeten Gegenstände wird wegen einer anderen Verbindlichkeit verwaltungsbehördlich (durch eine Abgabenbehörde oder durch eine andere Verwaltungsbehörde) oder gerichtlich ein Verfahren zur zwangsweisen Verwertung eingeleitet. Die Zwangsverwaltung oder die Zwangsversteigerung der Liegenschaft…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…30 Tagen nach Annahme des Antrages zu erlassen. Ist ein Konsultationsverfahren notwendig, kann die Frist um die Dauer dieses Verfahrens verlängert werden. 1.2.4.1. BMF-Vorlage Anträge auf Bewilligung nach Art. 236 Buchstabe b UZK-DA werden nach Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen direkt…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss. Sie überwachen ferner, dass die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. Ist der Inhaber der Entscheidung seit weniger als drei Jahren ansässig, so erfolgt im ersten Jahr nach dem Erlass der Entscheidung eine intensive Überwachung durch…

ZT-25008. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.12.2008

…in der Kontingentdatenbanke-Zoll aufscheint. Bei bereits erfolgten Abfertigungen, bei denen auf Grund der Kontingenterschöpfung der Kontingentsatz nicht oder nur teilweise zur Anwendung kam, kann gemäß Abschnitt 2.2. ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Dies erübrigt sich in jenen Fällen, in denen anlässlich der Einfuhr…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Art. 218 UZK betreffs des Verfahrensinhabers) hat die Bekanntgabe auch an den Einzelrechtsnachfolger zu erfolgen. (3) Gemäß Art. 27 Abs. 3 UZK wird die Rücknahme grundsätzlich - dh sofern in der Entscheidung in Übereinstimmung mit den zollrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist - ab dem Tag wirksam…

ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…zusätzlichen Blätter sind Bestandteil des Antrags. Die Anzahl der Beilagen ist im Antrag anzugeben. 1.2.2.1. Ergänzungsaufträge Art. 13 Abs. 1 UZK-DA Erachtet die mit dem formellen Bewilligungsantrag befasste Zollstelle die im Antrag gemachten Angaben als ungenügend, so werden mittels verfahrensleitender Verfügung (…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…und das Datum der Annahme der Zollanmeldung anführen. 4. Rechtsbehelf (Art. 43 bis 45 UZK, §§ 42 bis 47 ZollR-DG) 4.1. Vorgaben des EU-Zollrechts In den Artikeln 43 bis 45 UZK werden unionsrechtliche Mindeststandards für das Rechtsbehelfsverfahren geregelt; die konkrete Verfahrensausgestaltung bleibt den…

ZK-25902.5.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Varianten an Rückwirkung Es sind drei Varianten an Rückwirkung zu unterscheiden: (1) Eine Bewilligung wird rückwirkend erteilt, wobei die Bewilligung frühestens ab dem Datum der Annahme des Antrags wirksam wird. Beispiel: Ein Wirtschaftsbeteiligter beantragt Waren zur Überführung in das Verfahren der pV am 1. Februar…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…Erteilung der Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, ergangen ist, und die bei Vorliegen richtiger bzw. vollständiger Tatsachen nicht hätte erteilt werden dürfen. Eine Änderung der Bewilligung betrifft insbesondere Änderungen jeglicher Art seitens des Kunden…

ZK-25607.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…eine Verwaltungsabsprache zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und berücksichtigt das Recht auf Parteiengehör im Falle sich abzeichnender negativer Prüfungsergebnisse. Dazu gilt Folgendes: Kommt die Sachverständigengruppe zum Schluss, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich nicht erfüllt sind, ist dies dem Antragsteller im Rahmen des Parteiengehörs durch…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme auf Unterlagen und…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…bzw. der diesbezüglichen Vorgangsweise siehe die Arbeitsrichtlinien ZK-2560 und ZK-2590. 3.4.3.2. Voraussetzungen von Seiten des Bewilligungsinhabers (Art. 211 Abs. 3 UZK, Art. 161 UZK-DA) Sofern keine anderen speziellen Regelungen für das jeweilige Verfahren bestehen wird die Bewilligung nur erteilt…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006), BGBl. II…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…weder im Amtsblatt der EU noch in e-Zoll bekannt gegeben worden ist (siehe Abschnitt 1.4.) und die Partei gutgläubig gehandelt hat und die Partei alle im Zollrecht vorgesehenen Vorschriften über die Zollanmeldung beachtet hat. Wird im Zuge eines Berufungsverfahrens oder sonstigen Verfahrens festgestellt…