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KStR 2013 Rz 882–890Pflichtversicherungsbeiträge, Übernahme durch die Körperschaft
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

Pflichtversicherungsbeiträge, Übernahme durch die Körperschaft Rz 882: Stellt die Zahlung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer durch die GmbH eine verdeckte Ausschüttung dar, ist der steuerlich maßgebliche Zufluss beim Gesellschafter mit dem Zeitpunkt der Bezahlung der Pflichtbeiträge durch die GmbH gleichzusetzen. Im…

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

… 19 EStG 1988 - Zufluss von Geschäftsführerbezügen (Rz 635) (1999) Anlässlich der großen Zahl von Insolvenzverfahren ergibt sich in der Lohnsteuerprüfungspraxis immer häufiger das Problem, ob insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge Verzichts erfolgt und dadurch eine Steuerpflicht entstanden ist…

LStR 2002 Rz 10648–1068042.5.8 § 25 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…der Geschäftsführer/Arbeitnehmer kann uneingeschränkt über die bisher einbezahlten Beträge verfügen, was für ihn eine absolute Absicherung für den Fall des Falles vorsieht. Stellen in diesem Fall durch die erfolgte Verpfändung bereits die Prämienzahlungen (und nicht erst der tatsächliche Zufluss der Pensionsleistungen) Einkünfte aus nichtselbständiger…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…vergangenen als auch für die künftigen Prämienzahlungen. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Gesellschafter-Geschäftsführer ist einziger Arbeitnehmer (Rz 76 und Rz 81) Siehe Rz 10076 Rz 10081a: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Vorzeitige Ausschüttung aus dem Versicherungsvertrag…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des VwGH bei deliktischem Verhalten eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Körperschaft dannin der Regel bereits durch die Zuwendung des Vorteils (zB Zufluss von Mehrgewinnen einer Kapitalgesellschaft auf Privatkonten des Gesellschafter-Geschäftsführers) ausgelöst, weil das deliktische Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft grundsätzlich zuzurechnen ist (VwGH 28…

KStR 2013 Rz 663–66513.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…sondern tatsächlich vom Gesellschafter-Geschäftsführer als Einzelunternehmer durchgeführt (VwGH 25.3.1999, 97/15/0059); entgeltliche Überlassung solcher Kenntnisse eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH an einen Dritten, die er als Ausfluss einer Geschäftsführungstätigkeit für die GmbH erworben hat. Fehlender Ertrag aus einer Nutzungsüberlassung: zB eine…

LStR 2002 Rz 112519a.3 Zuflusszeitpunkt (§ 67a Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ein bisheriger Arbeitnehmer beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft wird und daher im steuerlichen Sinne nicht mehr als Arbeitnehmer gilt, liegt eine Beendigung des Dienstverhältnisses und demnach ein Zuflusstatbestand vor. Rz 1125n: Von einem Zufluss bei Beendigung des…

EStR 2000 Rz 1127–11295.4 Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…10.1995, 92/14/0020, betr. Gewinnaufteilung zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten), GmbH und (beherrschender) Gesellschafter (VwGH 26.5.1999, 99/13/0039), GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer (VwGH 13.10.1999, 96/13/0113), insbesondere bei einer Einmann-GmbH (VwGH 14.12.1993, 90/14…

KStR 2013 Rz 779–790Geschäftsunterlagen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…einem anteiligen Zufluss an beide Personen auszugehen (VwGH 25.3.1999, 97/15/0059). Siehe auch die Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855 und "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Zur Abänderung der Gewinnverteilung einer GmbH & Co KG siehe dieses Stichwort, Rz 791 bis 798. Gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsführer Rz…

EStR 2000 Rz 4601–460913 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Zufluss grundsätzlich mit der Fälligkeit der Forderung anzunehmen, außer die Gesellschaft ist zahlungsunfähig (VwGH 23.03.2010, 2007/13/0037). Entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zu erfassen, sofern sie als Leistungen aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind (zu den Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 244). Da die Privatstiftung diesbezüglich als Arbeitgeber anzusehen ist, erfolgt die Besteuerung der Zuwendung bei Zufluss im Wege des Lohnsteuerabzuges. Ein…

KStR 2013 Rz 847–855Lieferverkehr
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…den Gesellschafter die Beweislast über einen behaupteten Nichtzufluss des entsprechenden Anteils des Mehrgewinns (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080; VwGH 21.12.1989, 89/14/0151) oder einen vom Anteilsverhältnis abweichenden Zufluss (VwGH 28.1.1998, 95/13/0069). Eine fehlende Zeichnungsmöglichkeit des Geschäftsführers…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Fall ist für die 80%-Begrenzung ein fiktiver angemessener Lohn heranzuziehen (Rz 3387); Firmen- und Sozialversicherungspension dürfen nicht mehr als 100% des letzten Aktivbezuges des Gesellschafter-Geschäftsführers betragen (Rz 3393). Bei einer darüber hinausgehenden Pensionszusage ist die Rückstellungsbildung nur hinsichtlich des unangemessenen Teiles zu versagen…

UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des Einbringenden; in zeitlicher Hinsicht richtet sich die Erfassung der Betriebsausgaben/Betriebseinnahmen nach der jeweiligen Gewinnermittlungsart (zB erst bei tatsächlicher Zahlung im Rahmen des Zufluss-/Abflussprinzips). Da umsatzsteuerlich keine Rückwirkung vorgesehen ist und die Vergütungen somit für einen Zeitraum geleistet werden, in dem aus umsatzsteuerlicher…

KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…92/15/0035). Zahlungseingänge auf einem nicht erfassten betrieblichen Bankkonto können ebenfalls dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugerechnet werden (VwGH 4.11.1998, 98/13/0131; siehe das Stichwort "Mehrgewinn", Rz 855). Zur Frage der Bereicherung des geschäftsführenden Organs mangels eines Drittgeschäftes siehe Stichwort "Innenvorgang", Rz 812.…

EStR 2000 Rz 1200–12055.4.8.2 Rechtsbeziehungen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Gesellschafter-Geschäftsführer sind ebenso strenge Maßstäbe wie für die Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen anzulegen (VwGH 15.3.1995, 94/13/0249; VwGH 14.4.1993, 91/13/0194); sie sind insbesondere auch für Rechtsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem Ein-Mann-Gesellschafter (Geschäftsführer…

LStR 2002 Rz 6709.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt (VwGH 19.05.2020, Ra 2018/13/0061). Diesfalls liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988 vor. Bei Bezügen aus einer Firmenpension für die ehemalige Geschäftsführertätigkeit…

LStR 2002 Rz 981–98415.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…zB wenn die volle oder überwiegende Arbeitskraft für die Tätigkeit in der Stiftung eingesetzt wird), liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. 15.4.5.13 Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 984: Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die zu nicht mehr als 25 % am Grund- oder Stammkapital beteiligt sind…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…VwGH 16.12.1986, 86/14/0064 zu Versicherungsprämien). Rz 4619: Beim echten stillen Gesellschafter ist der Gewinnanteil aus dem Jahresabschluss zu ermitteln. Mangels einer besonderen Vereinbarung ist der Gewinnanteil des Stillen mit Bilanzaufstellung fällig und auszuzahlen oder seinem Einlagenkonto gutzuschreiben. Damit erfolgt der Zufluss.

EStR 2000 Rz 8006–801530.2.2.4 Abzug, Höhe und Einbehaltung der Steuer
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Anteilen an Immobilienfonds (§ 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) und Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen an inländischen Unternehmen (§ 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) beträgt der Steuersatz jedoch 27,5% (für Zuflüsse ab dem 1.1.2016; BGBl. I Nr. 118/2015; davor 25%…