Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 153 Vermutung des zollrechtlichen Status von Unionswaren (1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen…
…andere Meereserzeugnisse, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden. (2) In folgenden Fällen können Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status vorübergehend auch außerhalb dieses Zollgebiets befördert werden, ohne…
…wiederholt. Die im Auftrag des BMVIT tätige unabhängige Validierungsstelle überprüft die Betriebsstandorte von Antragstellern auf Zuerkennung des Status eines bekannten Versenders, ob diese die Anforderungen der VO (EG) Nr. 300/2008 des Rates und ihrer Durchführungsbestimmungen in Bezug auf die Versendung von Fracht und Post…
…die Zuerkennung der Spendenbegünstigung erstmalig beantragt, sind die aktuelle Rechtsgrundlage und die Bestätigungen des Wirtschaftsprüfers für das vorangegangene Geschäftsjahr dem Finanzamt Österreich zu übermitteln. Rz 1326a: Die in § 4a Abs. 4 EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen müssen jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Die Prüfung des…
…Zollrechtlicher Status Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern ihr zollrechtlicher Status als Unionswaren nicht nachgewiesen wurde. Für die Zwecke der Anwendung von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrlizenzen oder von…
…Zollverfahren Abschnitt 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 12 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im vereinfachten Unionsversandverfahren Wird für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren das papiergestützte Unionsversandverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 1 angewendet, so wird der zollrechtliche Status von Unionswaren bis zu…
…ZK Nachweis des Unionscharakters gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU für Waren, deren Wert 15.000 EUR übersteigt, in Form einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers erbracht werden. (4) Wird der Nachweis gemäß Absatz 1 für Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren mit…
…System verwendet, das gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtet wird. Eine EU-weit harmonisierte, von der Kommission und den Mitgliedstaaten einvernehmlich festgelegte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte dient dem Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren. Eine EU-weit harmonisierte, vonAbsatz…
…Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. (9)Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e…
Artikel 154 Verlust des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren, a)wenn sie aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sofern nicht die Vorschriften über den internen Versand Anwendung finden, b)wenn sie, sofern dies nach den zollrechtlichen Vorschriften zulässig ist, in…
…einen Postbetreiber gemäß den Vorschriften des am 10. Juli 1984 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen angenommenen Weltpostvertrags befördert werden. 1.30. Waren zu nichtkommerziellen Zwecken - Artikel 1 Z 21 UZK-DA Waren zu nichtkommerziellen Zwecken sind a)Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson…
…c)die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen sowie Verbote und Beschränkungen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt angewendet wurden, und d)die Erfüllung der anderen Formalitäten hinsichtlich der Wareneinfuhr. (3) Durch die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erhalten Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren.
Artikel 210 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im Gepäck von Reisenden (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bei Waren im Gepäck von Reisenden, die nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind und das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden…
…elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden Artikel 125 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Ein Reisender, der kein Wirtschaftsbeteiligter ist, kann einen Antrag auf Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren auf Papier stellen.
…aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e aufgeführten…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1530 (Zollrechtlicher Status von Waren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
Artikel 157 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für den für die Erbringung und die Überprüfung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex wird nur Antragstellern gewährt, die erklären, dass…
…des Zollkodex) (1) Bei Verpackungen, Paletten und ähnlichen Gegenständen, ausgenommen Container, die einer im Zollgebiet der Union ansässigen Person gehören und zur Beförderung von Waren verwendet werden, die das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden, gilt der zollrechtliche Status…
Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.