…Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben…
Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…
…Der Irrtum muss zwar grundsätzlich auf ein Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, es können allerdings auch gewisse "passive" Verhaltensweisen einen Irrtum im Sinne von Art. 119 UZK darstellen, zB wenn die Zollbehörden bei einer großen Zahl von Einfuhren und über einen langen Zeitraum hinweg eine…
Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…
…die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, festgesetzt, sobald die erforderlichen Angaben vorliegen. (2) Unbeschadet des Artikels 48 können die Zollbehörden den vom Anmelder bestimmten Betrag der zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben anerkennen. (3) Ergibt der zu entrichtenden Betrag der Einfuhr…
…Abs. 1 UZK (Absehen von der Nacherhebung im Falle eines für den gutgläubig handelnden Schuldner nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörden). Beim Wiederaufleben einer Zollschuld ist nämlich ebenso wie bei einer sonstigen Nacherhebung der Vertrauensschutzaspekt zu beachten. 6.7. zu hoch bemessene Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge (Art…
Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…
…an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich: a)wenn bis zur endgültigen Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags eine vorläufige handelspolitische Maßnahme in Form eines Zolls…
2. Allgemeines (1) Die Zollschuld entsteht immer kraft Gesetzes (ex lege) durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und…
…und wissenschaftliche Zwecke stehen. (3) Für die Zwecke der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften gilt die Zollschuld dennoch als entstanden, wenn die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder das Bestehen einer Zollschuld nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Grundlage für die Festlegung der Sanktionen sind.
…wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Art. 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende Einfuhr- oder…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
…wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht, entrichtet wurde oder eine diesem Betrag entsprechende Sicherheit geleistet wurde. Unbeschadet des Unterabsatzes 3 gilt Unterabsatz 1 jedoch nicht für die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. Verlangen die Zollbehörden nach den Vorschriften über…
…Absatz 1 ermittelten Betrag ein. Die Zollschuld gilt als zum Zeitpunkt dieser Einreichung mitgeteilt. (3) Der Inhaber der Bewilligung entrichtet den in Absatz 2 genannten Betrag innerhalb des in der Bewilligung vorgesehenen Zeitraums und spätestens innerhalb der Frist gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Zollkodex.
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
…dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats der Union verbracht wurde. (2) In den in Absatz 1 genannten Fällen entsteht die Zollschuld bei der Annahme der Wiederausfuhranmeldung oder der Registrierung der Wiederausfuhranmeldung oder der summarischen Ausgangsanmeldung. (3) Der Schuldner ist der Empfänger. Liegen…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…keine Sicherheit zu leisten, da die Waren Unionswaren sind und damit keine Zollschulden beim Export entstehen. Folgende Verfahrenskonstellationen sind jedoch zwingend von der Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK abhängig. Vorzeitige Einfuhr IM/EX, Sicherheitsleistung in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags, der zu entrichten wäre…
…in denen das Betrugsrisiko gering ist, ermöglicht werden können. Diese Situationen sollten insbesondere umfassen: die Mitteilung der Zollschuld; den Informationsaustausch über die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben; die Mitteilung mit den gleichen Mitteln durch die Zollbehörden, wenn der Anmelder eine Zollanmeldung mit anderen…
…Sicherheitsleistung (Artikel 191 des Zollkodex) Sind die Zollbehörden der Auffassung, dass aufgrund einer Überprüfung der Zollanmeldung höhere Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder andere Abgaben zu entrichten sein könnten als aufgrund der Angaben in der Zollanmeldung, so kann die Überlassung der Waren von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht…