…im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind…
…und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe…
…schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Artikel 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten undeinfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall…
…Verordnung BGBl. II Nr. 261/2016) Zu- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Quasi-Internationalen Organisation (§ 17 Amtssitzgesetz - ASG, BGBl. I Nr. 54/2021) im Bereich der Umsatzsteuer: Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 3a Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 279…
…91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten oder andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern diese Waren Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Arten enthalten, einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht…
…Großbetriebe) und das Zollamt Österreich. Zu den sonstigen Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung gehören das Amt für Betrugsbekämpfung, die Zentralen Services und der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Das Amt für Betrugsbekämpfung ist keine Abgabenbehörde, sondern sowohl sonstige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung als auch Finanzstrafbehörde (VwGH 24.10…
…nachträglichen Abänderung einer Abschreibung einer von der AMA oder dem BMLFUW ausgestellten Lizenz - elektronisch als auch auf Papier -, so hat der Sachbearbeiter zusätzlich das Competence Center Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren beim Zollamt Linz Wels Außenstelle Schärding (CC-ZV.Zoll-und-VST-Verfahren@bmf.gv.at) von…
…Bestimmung betrifft ausschließlich die beiden Finanzämter und das Zollamt Österreich. Diese drei Behörden können sich bei Gefahr im Verzug wechselseitig vertreten. Gemäß § 4 Abs. 2 ABBG kann ein Organ des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen…
… 35 Abs. 2 FinStrG und § 89 FinStrG zu beschlagnahmen und es ist Anzeige an die Finanzstrafbehörde zu erstatten. II.Die Unstimmigkeit wird nach der Überlassung i. vom Zollamt erkannt: In diesem Fall ist die Zollschuld nach Art. 77 UZK entstanden. Der nachzuerhebende Betrag ist jedenfalls…
…in das Bundesgebiet das Zollamt, bei dem die erste zollamtliche Behandlung, und beim Austritt aus dem Bundesgebiet jenes Zollamt, bei dem die letzte zollamtliche Behandlung erfolgt; im Fall, dass der Eintritt oder Austritt des Fahrzeuges unter Verletzung zollrechtlicher Vorschriften erfolgt, gilt als Zollamt jenes Zollamt…
…38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als Nebenanspruch im Sinne des §…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0420 (Sanktionen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
…eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein, weil bestimmte Robben auch im Anhang A bzw. B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie im Anhang I bzw. II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.
…schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Artikel 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten undeinfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall…
…gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Im Fall einer Gerichtszuständigkeit ist die Zuwiderhandlung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, anderenfalls ist umgehend Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Die beschlagnahmten…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1130 (»Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
…Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr. Darüber hinaus entsteht eine Steuerschuld vor allem im Zusammenhang mit einer Unregelmäßigkeit während des Steueraussetzungsverfahrens. Auch eine solche Unregelmäßigkeit ist als Entnahme aus dem Steueraussetzungsverfahren anzusehen. Art. 3 Z 6 SystemRL 2.7.3. Steuerrechtlich freier Verkehr Neben dem…
…HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden, sofern dies nicht zur Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist…
…durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Anzeigen von Finanzstrafbehörden oder Zollämtern diese (außer diese sind nicht rechtzeitig zu erreichen) mit Ermittlungen beauftragen. (2) Für das Strafverfahren wegen der in den § 177a StGB, …