RIS AI
9 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1214–12205.4.9.2 Darlehensverträge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…82/13/0003, 82/13/0004). Rz 1216: Als fremdunüblich sind beispielsweise zinsenlose Darlehen, unverzinsliche Verrechnungsforderungen, durch verspätete Zinsenverrechnung entgangene Zinseszinsen, der Verzicht auf die Einforderung abgereifter Zinsen (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111) sowie das Fehlen einer Vereinbarung über einen Rückzahlungstermin, die Nichtfestlegung…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Kapitals anfallen, stellen insoweit Werbungskosten dar, als diese mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nicht unter das Abzugsverbot nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 fallen. Zu den Schuldzinsen zählen auch Zinseszinsen, Verzugszinsen, das Damnum sowie Geldbereitstellungskosten im weiteren Sinne, wie bspw. Kreditprovisionen, Kreditgebühren…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Finanzmathematisch wird der Barwert unter Anwendung der Grundsätze der Zinseszinsrechnung ermittelt. Die Grundformel der Zinseszinsrechnung lautet: kn = k0 * qn k0 = Anfangskapital kn = Endkapital (inklusive Zinseszinsen) nach n Jahren q = Verzinsungsfaktor = 1 + p/100 p = Zinssatz in Prozent p.a…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist gemäß § 26 GebG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BewG 1955 die Summe der einzelnen Jahreswerte ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des Jahreswertes nicht übersteigen. Rz 1169: Gemäß § 15 Abs. 2 BewG 1955 sind immerwährende Nutzungen…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von auf bestimmte Zeit vereinbarten wiederkehrenden Leistungen ist nach § 15 BewG 1955 mit der Summe der Jahreswerte, jedoch ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger…

EStR 2000 Rz 769–7764.7.3.2 Neugrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Finanzmathematisch wird der Barwert unter Anwendung der Grundsätze der Zinseszinsrechnung ermittelt. Die Grundformel der Zinseszinsrechnung lautet: kn = k0 * qn k0 = Anfangskapital kn = Endkapital (inklusive Zinseszinsen) nach n Jahren q = Verzinsungsfaktor = 1 + p/100 p = Zinssatz in Prozent p.a…

KStR 2013 Rz 720–727Darlehen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…vgl. VwGH 20.4.1995, 94/13/0228) keine verdeckte Ausschüttung, ausgenommen in Höhe der dadurch entgangenen Zinseszinsen (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111: Der Verzicht auf abgereifte vereinbarte Zinsen ist verdeckte Ausschüttung). Es ist mindestens jener Zinssatz an den Anteilsinhaber zu verrechnen, den…

KStR 2013 Rz 976–990Veruntreuung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…f. Zinsen, Zinsverzicht Rz 987: Siehe das Stichwort "Darlehen, Zinslose Darlehen", Rz 725. Zinseszinsen Rz 988: Verrechnet eine Körperschaft Zinsen für von ihr gewährte Darlehen erst verspätet, können die dadurch angefallenen Zinseszinsen, soweit diese nicht eingefordert werden, verdeckte Ausschüttung sein (VwGH 30.5.1989, 88…

KStR 2013 Rz 1249–125520. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…daher ausschließlich jene Zinsen, die als unmittelbare Gegenleistung des Schuldners für die Überlassung des Fremdkapitals entrichtet werden; dazu zählen auch Zinseszinsen oder ein Disagio. Nicht abzugsfähig sind hingegen die mit der Fremdkapitalaufnahme verbundenen Geldbeschaffungs- und Nebenkosten. Dies betrifft insbesondere: Abrechnungs- und Auszahlungsgebühren, Bankspesen bzw. Bankverwaltungskosten, …