…Wohltätigkeitsveranstaltungen (Benefizveranstaltungen), bei denen Künstler, Sportler oder andere Personen ausschließlich unentgeltlich auftreten, oder Kunstwerke im Rahmen eines persönlichen Auftritts durch den Künstler kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sowie Lotterien stellen als nur mittelbar begünstigten Zwecken dienende Veranstaltungen begünstigungsschädliche Betriebe dar. Zu im Rahmen solcher Wohltätigkeitsveranstaltungen…
…lit. i UStG 1994). Waren jeder Art, die einer begünstigten Organisation von einer außerhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Person oder Einrichtung unentgeltlich und ohne kommerzielle Absichten des Lieferanten zugewendet werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen (Art. 61 Abs…
…Waren - Waren jeder Art, die unentgeltlich versandt werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen | 61 Abs.Absatz 1 Buchst.Buchstabe b | C50 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - Ausrüstungen und Büromaterial, die unentgeltlich versandt werden…
…befindliche Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind | 41 | C49 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - Waren jeder Art, die unentgeltlich versandt werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen | 61 Abs. 1 Buchst. b…
1.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO) 1.2.2.1 Begriff 1.2.2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale im Überblick Rz 151: Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist jener von einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft geführte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (vgl. Rz 137 bis 144), der…
2.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988) 2.12.1 Betroffene Körperschaften Rz 279: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…