…und gewissenhafter Geschäftsleiter für die damit verbundenen Erkenntniszuwächse ein Entgelt gefordert bzw. entrichtet hätte. Bringt der Eintretende einen annähernd gleichen Wissensstand wie die bisherigen KVV-Teilnehmer ein, wird regelmäßig ein Ausgleich nicht geboten sein. In allen Fällen eines Ausgleiches übertragen die bisherigen KVV-Teilnehmer einen…
…in der gegenwärtigen Form auf die derzeitige Rechtslage beziehen. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind allerdings keine wesentlichen Auswirkungen dieses neuen Vereinsgesetzes auf den abgabenrechtlichen Bereich zu erwarten. Die VereinsR 2001 sind ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf…
…Anwendung einer Verrechnungspreismethode verwendeten Fremdvergleichswerte eine Bandbreite (Rz 76), so kann die Anpassung nur auf einen Wert innerhalb der - mit ex-ante Wissensstand ermittelten - fremdüblichen Bandbreite führen. Sollten andere Staaten Year-End-Adjustments anders handhaben, so wäre eine allfällige dadurch entstehende Doppelbesteuerung im Wege eines…
…für den die durch ein Universitätsstudium gewonnenen Kenntnisse eine wesentliche Grundlage sind und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet ist, den für die praktische Berufsausübung gegebenen Wissensstand auszubauen. Das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen (Jusstudium durch einen Betriebswirt) ist daher grundsätzlich Fortbildung (VwGH 7…
…somit dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder/und der Lehre, somit der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissensstandes dient. Bei Auswertung einer wissenschaftlichen Tätigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken ist Voraussetzung, dass die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche…
…erfolgen, wenn die ursprüngliche Einschätzung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erfolgt ist. Der aktuelle Wissensstand ist aber für die Erstellung der aktuellen Bilanz jedenfalls zu berücksichtigen. Rz 3309h: Rückstellungen sind auch in Folgejahren "fortzuführen", solange die Gründe für deren erstmalige Bildung nicht weggefallen sind…
…erweitern sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Essentiell ist somit, dass die Tätigkeit etwas "Neues" hervorbringt und den bisherigen Wissenstand in dem erforschten Fachgebiet erweitert. Nichts anderes als diesen Neuheitsaspekt spricht auch die Wortfolge "the resolution of scientific and/or technological uncertainty, i.e…
…Ein Zweitstudium kann aber ausnahmsweise dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn schon das Erststudium wesentliche Grundlage für die Berufsausübung ist und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet ist, den für die praktische Berufsausübung bereits gegebenen Wissensstand weiter auszubauen (vgl. VwGH 7.4.1981, 2763/80)…
…Rz 791. Rz 788: Im Falle der Meldung einer Einbringung auf einen bevorstehendenkünftigen Einbringungsstichtag sind die in Rz 787 erwähnten Mindestelemente darzustellen, soweit dies nach dem Wissensstand im Zeitpunkt der Meldung möglich ist. Auch in diesem Fall kann die Steuerwirksamkeit der Meldung noch nicht eintreten,…
…oder gesellschaftliche Interessen von Vereinsmitgliedern (VwGH 11.10.1977, 0097/77) gefördert werden sollen. Einzelheiten siehe Rz 21. Wissenschaft und Forschung Rz 80: Die Förderung der Wissenschaft und Forschung (Erweiterung des menschlichen Wissensstandes) ist begünstigt. Die Ergebnisse der Forschung müssen der Allgemeinheit aber zeitnah zugänglich…