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EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Rz 111: Einkünfte aus einem Fruchtgenuss iSd ABGB sind dem Fruchtgenussberechtigten als eigene Einkünfte zuzurechnen, wenn er auf die Einkünfteerzielung Einfluss nimmt, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 4.3.1986, 85/14/0133; VwGH 28.11.2007…

LStR 2002 Rz 981–98415.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…genannten freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages erfolgen (VwGH 15.7.1998, 97/13/0169). Die im Wirtschaftsleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit ist die eines Dienstvertrages. Es ist daher zweckmäßig, das Tätigkeitsbild eines Geschäftsführers zunächst danach zu untersuchen, ob es…

EStR 2000 Rz 6607–661022.2 Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…von beweglichen Gegenständen, soweit die anderen Einkünfte nicht Vorrang haben. Bei Auslegung des Begriffes Leistung ist von der Bedeutung auszugehen, die der Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens mit dem Worte Leistung verbindet. In diesem Sinne kann an sich jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen…

EStR 2000 Rz 1196–11995.4.8 Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…26.5.1999, 99/13/0039, 99/13/0072). Rz 1198: Nach der im Wirtschaftsleben geübten Praxis hält eine Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes für einen Klienten dann dem Fremdvergleich nicht stand, wenn zwar eine Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition mit dieser Bürgschaft besteht, die getroffene Vereinbarung…

EStR 2000 Rz 1225–12275.4.10 Mehrfache vertragliche Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Zwecke auf, ist diese Vereinbarung nicht anzuerkennen (VwGH 29.6.1982, 3323/78). Rz 1227: Der Verkauf und die anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ("Sale and lease back") ist eine im heutigen Wirtschaftsleben gebräuchliche Vorgangsweise, die prinzipiell nicht fremdunüblich ist (VwGH 31.3.1998, 97/13…

EStR 2000 Rz 3735–37469.1.4 Behaltefrist, Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…um eine vorzeitige Tilgung handelt, kann eine Wertpapierersatzbeschaffung vorgenommen werden. Eine Insolvenz stellt zwar ein von außen einwirkendes Ereignis dar, sie ist aber im Wirtschaftsleben als ein Fall typischer Betriebsgefahr keine höhere Gewalt im Sinne des § 10 Abs. 5 EStG 1988. Dementsprechend stellt sie keinen…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Rz 5415: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- und Leistungsaustausches teilnimmt und eine im wirtschaftlichen Verkehr begehrte und als solche geltende Leistung anbietet. Bei Erbringung von Leistungen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976, 0999/75; VwGH 13.12.1977, 1550…

KStR 2013 Rz 553–55912.3.1.1 Kapitalanteile
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Wirtschaft ihrer Mitglieder. Dieser im § 1 GenG normierte Förderungsauftrag ist Hauptzweck der Genossenschaft. Zum Unterschied zu den Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielung hintangestellt und bloßer Nebenzweck zur im Wirtschaftsleben unerlässlichen Reservenbildung. Daher enthält das GenG über die Gewinnverwendung keine genauen Regeln. Grundsätze darüber hat nach § 5…

KStR 2013 Rz 1427–143026.2.2 Auflösungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Scheinabwicklung, wenn also die Abwicklung nicht ernsthaft betrieben wird. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn die Körperschaft weiterhin werbend am Wirtschaftsleben teilnimmt, oder die Versilberung des Gesellschaftsvermögens den eigentlichen Gesellschaftszweck darstellt. Erlangt die Abgabenbehörde erst im Laufe des Liquidationszeitraumes vom Fehlen einer tatsächlichen Abwicklung Kenntnis…

LStR 2002 Rz 930–93315.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Rz 931: Maßgebend für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung als Dienstverhältnis sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184; VwGH 20.12.2000…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bzw. Arbeitsergebnis orientiert (Akkordlohn, Provisionen), ist für einen Arbeitnehmer eher selten, kommt aber im Wirtschaftsleben vor. Sie begründet dann kein Unternehmerwagnis, wenn die mit der Tätigkeit verbundenen Kosten unmittelbar vom Auftraggeber getragen werden, und wenn diesem gegenüber ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis besteht (VwGH 9.11.1994…

LStR 2002 Rz 958–96015.4.3.19 Unternehmerwagnis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…dass es sich bei der Vertretungsmöglichkeit nicht bloß um eine formale Vereinbarung, sondern um eine der üblichen Gestaltung im Wirtschaftsleben entsprechende tatsächliche Vertretungsmöglichkeit handeln muss (VwGH 5.10.1994, 92/15/0230). 15.4.3.21 Vertragsgestaltung Rz 960: Maßgebend für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung…

UStR 2000 Rz 181–1852. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976, 0999/75; VwGH 13.12.1977, 1550…

EStR 2000 Rz 5501–551618 Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender (Teil-)Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden (zB VwGH 21.12.1993, 89/14/0268, Erwerb eines Erzeugungsbetriebes von…

LStR 2002 Rz 1017–101915.4.5.42 Vertreter
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…beeinflussen vermag, wenn also der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe seiner Einnahmen weit gehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit sowie den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängig ist (VwGH 19.11.1979, 3508/78, 131, 132…

EStR 2000 Rz 1130–11405.4.4 Erfordernisse für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Vertragsgestaltung hat somit derjenige beizutragen, der sich darauf beruft (VwGH 29.6.1995, 93/15/0115). 5.4.4.2.3 Fremdvergleich Rz 1138: Hiebei ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich; erforderlichenfalls sind entsprechende Ermittlungen durchzuführen (VwGH 4.10.1983, 83/14/0017…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…25.10.1994, 94/14/0067 | Zwischen Fremden nicht vorkommende Beziehungen sind nach dem Verhalten anderer nahe stehender Personen zu beurteilen | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 | Maßgeblichkeit der im Wirtschaftsleben geübten Praxis | VwGH 21.3.1996, 95/15/0092

EStR 2000 Rz 5860–587019.2.1.4 Leistungsvergütungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Kommanditist in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der KG einerseits und als Organ der geschäftsführenden Komplementär-GmbH andererseits) müssen - wie für die Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen - klare und eindeutige vertragliche Vereinbarungen bestehen. Im Zweifel ist auf die im Wirtschaftsleben üblichen Usancen abzustellen. Keine Entnahme…

EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…wie diese Mittel aufgebracht werden, oder ob ihr Wert oder ihre Höhe im Vorhinein konkret feststehen, da dies im Wirtschaftsleben eine durchaus übliche Rahmenvereinbarung sein kann, ohne dass ein Leistungsaustausch bezweifelt wird. Ebenso wenig spricht es gegen einen Leistungsaustausch, falls diese Entgelte nicht kostendeckend sind…