…nicht mehr gesondert ausgewiesen. Ein erhobener Widerspruch entfaltet nur dann seine Wirksamkeit, wenn er dem Leistungsempfänger (Aussteller der Gutschrift) zugegangen ist (Wirkung ex nunc). Randzahlen 1644 bis 1663: derzeit frei. 11.8. Voraussetzungen für Gutschriften als Rechnung Rz 1664: Gutschriften über Umsätze, die ab dem…
…genannten Gründen (Wirkung ex nunc), hebt die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der gerichtlichen Bewilligung (§ 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und…
…anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Rz 1016: Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten…
…22 Abs. 4 UZK (Art. 28 Abs. 4 UZK). Der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung wird somit grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (Zustellung) wirksam (Wirkung "ex nunc", also keine rückwirkende Kraft). Der Widerruf gilt daher nicht für Waren, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens…
… VwGH 25.2.1998, 97/14/0107, VwGH 15.12.2022, Ro 2019/13/0034). Eine zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer ist ex tunc richtig zu stellen und erfordert keine Rechnungsberichtigung (vgl. VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025, Rn 23 mVa VwGH 23…
…erwachsenen Pflichten zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). Der Widerruf oder die Änderung ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben und gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (ex nunc Wirkung). Der Widerruf oder die Änderung der Bewilligung betrifft keine Waren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens…
…diese Beträge nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 auf Grund der Rechnung. Die Steuerschuld besteht bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der Endrechnung (ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung). Keine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 12 UStG 1994 entsteht, wenn in der Endrechnung…
…Rechnung auf die ursprüngliche Rechnung hinweisen. Da aufgrund der in § 16 Abs. 1 UStG 1994 ausdrücklich angeordneten ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung die ursprüngliche Steuerfestsetzung unberührt bleibt, kann eine Berichtigung auch dann erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (VwGH 15.12…
…Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld unmaßgebliche Stornierung zu betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung…
…in ihrer Kalkulation des Veräußerungspreises berücksichtigt hat. Unter Berücksichtigung der Ex-post-Ergebnisse beträgt der Veräußerungspreis 1.300. Aufgrund der Anwendbarkeit des HTVI-Ansatzes ist die Finanzverwaltung berechtigt, eine Verrechnungspreiskorrektur iHv 600 vorzunehmen. Nun ist auch noch zu beurteilen, welche Preisvereinbarung fremde Dritte untereinander abgeschlossen…
…der Überführung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder ganzen Betrieben ins Ausland steuerlich zu erfassen bzw. ausländische stille Reserven bei Überführung ins Inland zu neutralisieren. Die Wirkungen des § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 erstrecken sich auch auf sonstige Leistungen (siehe Rz 2510). § 6 Z 6…
…Alleingesellschafter der spaltenden Z-GmbH werden. Dieser Vorgang ist abgabenrechtlich abweichend zum Unternehmensrecht in drei Fiktionsschritten erreicht zu sehen: Zunächst ist fiktiv eine Abspaltung zur Neugründung zu unterstellen. Hinsichtlich der Wirkungen siehe Beispiel in Rz 1739. Die Anschaffungskosten an der fiktiven Zwischengesellschaft betragen je 225…
…Gemeinderat zweckmäßig. Findet eine unentgeltliche "Nutzungsüberlassung" statt, wird der Vorgang als Nutzungseinlage eingestuft. Diese entfaltet weder für die Trägerkörperschaft noch für den Betrieb gewerblicher Art ertragsteuerliche Wirkungen. Um die Nutzungseinlage von einer echten Einlage abzugrenzen, muss auch in diesem Fall eine entsprechende schriftliche Dokumentation vorgenommen…
…einbringungsbedingt zur Sofortbesteuerung sämtlicher stiller Reserven samt Firmenwert. Da § 16 UmgrStG als Bewertungsvorschrift nur die Bewertung regelt, bleiben die übrigen Wirkungen des Art. III UmgrStG auch bei Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes erhalten (kein Anwendungsausschluss von Art. III UmgrStG; zum Verlustabzug siehe aber Rz 1176…
…enthalten (siehe Rz 1587). Das Konzept der Gruppenbesteuerung macht Steuerumlagen im Regelfall bereits aus zivil- und gesellschaftsrechtlicher Sicht erforderlich. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der körperschaftsteuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder an den Gruppenträger ergeben, sind bilanzwirksam aber steuerneutral…
…1987 bis März 1991 in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt hat. Da diese betriebliche Betätigung länger zurückliegt als 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung, kommt es zu keinem nachträglichen Entfall der Wirkungen des § 1 NeuFöG, weil Tätigkeiten vor April 1991 unbeachtlich sind. Rz 80…
…entfällt gemäß § 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG der Eintritt der begünstigten Wirkungen wiederum. Die Betriebsverpachtung selbst führt zu einer gemäß § 5a NeuFöG begünstigten Übertragung, wenn der Pächter innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art…
…517 f). Rz 521: Die dargestellten steuerlichen Wirkungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Überlassung des Wirtschaftsgutes an den Rechtsnachfolger auf Grund § 11 Abs. 1 UmgrStG als Lohn bzw. Tätigkeitsvergütung mit steuerlicher Wirkung nach dem Umwandlungsstichtag bis zum Erlöschen der Kapitalgesellschaft durch Eintragung der…
…Fall ist unverändert das Unternehmen des Übertragenden steuerlich zu erfassen. Rz 1508: Auf einen nicht unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschluss sind die übrigen Wirkungen des UmgrStG nicht anwendbar (Umsatzsteuer, Verkehrsteuern). Rz 1508a: Die anwendbaren Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen für einen Zusammenschluss im Sinne des UmgrStG…
…auf Grund des § 10 Abs. 4 KStG 1988 in der Fassung vor JStG 2018 oder § 10a KStG 1988 die Wirkungen des § 10 Abs. 3 KStG 1988 nicht tatsächlich vermittelt. 6.5.9. entfällt Randzahlen 1773 bis 1775: entfallen 6.5.10. Behaltefristen in Zusammenhang mit…