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UStR 2000 Rz 1625–172111.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…nicht mehr gesondert ausgewiesen. Ein erhobener Widerspruch entfaltet nur dann seine Wirksamkeit, wenn er dem Leistungsempfänger (Aussteller der Gutschrift) zugegangen ist (Wirkung ex nunc). Randzahlen 1644 bis 1663: derzeit frei. 11.8. Voraussetzungen für Gutschriften als Rechnung Rz 1664: Gutschriften über Umsätze, die ab dem…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…genannten Gründen (Wirkung ex nunc), hebt die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der gerichtlichen Bewilligung (§ 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Rz 1016: Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…22 Abs. 4 UZK (Art. 28 Abs. 4 UZK). Der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung wird somit grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (Zustellung) wirksam (Wirkung "ex nunc", also keine rückwirkende Kraft). Der Widerruf gilt daher nicht für Waren, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… VwGH 25.2.1998, 97/14/0107, VwGH 15.12.2022, Ro 2019/13/0034). Eine zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer ist ex tunc richtig zu stellen und erfordert keine Rechnungsberichtigung (vgl. VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025, Rn 23 mVa VwGH 23…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…erwachsenen Pflichten zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). Der Widerruf oder die Änderung ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben und gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (ex nunc Wirkung). Der Widerruf oder die Änderung der Bewilligung betrifft keine Waren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens…

UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…diese Beträge nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 auf Grund der Rechnung. Die Steuerschuld besteht bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der Endrechnung (ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung). Keine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 12 UStG 1994 entsteht, wenn in der Endrechnung…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Rechnung auf die ursprüngliche Rechnung hinweisen. Da aufgrund der in § 16 Abs. 1 UStG 1994 ausdrücklich angeordneten ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung die ursprüngliche Steuerfestsetzung unberührt bleibt, kann eine Berichtigung auch dann erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (VwGH 15.12…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld unmaßgebliche Stornierung zu betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung…

VPR 2021 Rz 154–1581.3.4.4. Hard-to-value intangibles
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in ihrer Kalkulation des Veräußerungspreises berücksichtigt hat. Unter Berücksichtigung der Ex-post-Ergebnisse beträgt der Veräußerungspreis 1.300. Aufgrund der Anwendbarkeit des HTVI-Ansatzes ist die Finanzverwaltung berechtigt, eine Verrechnungspreiskorrektur iHv 600 vorzunehmen. Nun ist auch noch zu beurteilen, welche Preisvereinbarung fremde Dritte untereinander abgeschlossen…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Überführung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder ganzen Betrieben ins Ausland steuerlich zu erfassen bzw. ausländische stille Reserven bei Überführung ins Inland zu neutralisieren. Die Wirkungen des § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 erstrecken sich auch auf sonstige Leistungen (siehe Rz 2510). § 6 Z 6…

UmgrStR 2002 Rz 1751–17666.5.5. Nichtverhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Alleingesellschafter der spaltenden Z-GmbH werden. Dieser Vorgang ist abgabenrechtlich abweichend zum Unternehmensrecht in drei Fiktionsschritten erreicht zu sehen: Zunächst ist fiktiv eine Abspaltung zur Neugründung zu unterstellen. Hinsichtlich der Wirkungen siehe Beispiel in Rz 1739. Die Anschaffungskosten an der fiktiven Zwischengesellschaft betragen je 225…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gemeinderat zweckmäßig. Findet eine unentgeltliche "Nutzungsüberlassung" statt, wird der Vorgang als Nutzungseinlage eingestuft. Diese entfaltet weder für die Trägerkörperschaft noch für den Betrieb gewerblicher Art ertragsteuerliche Wirkungen. Um die Nutzungseinlage von einer echten Einlage abzugrenzen, muss auch in diesem Fall eine entsprechende schriftliche Dokumentation vorgenommen…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einbringungsbedingt zur Sofortbesteuerung sämtlicher stiller Reserven samt Firmenwert. Da § 16 UmgrStG als Bewertungsvorschrift nur die Bewertung regelt, bleiben die übrigen Wirkungen des Art. III UmgrStG auch bei Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes erhalten (kein Anwendungsausschluss von Art. III UmgrStG; zum Verlustabzug siehe aber Rz 1176…

KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…enthalten (siehe Rz 1587). Das Konzept der Gruppenbesteuerung macht Steuerumlagen im Regelfall bereits aus zivil- und gesellschaftsrechtlicher Sicht erforderlich. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der körperschaftsteuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder an den Gruppenträger ergeben, sind bilanzwirksam aber steuerneutral…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1987 bis März 1991 in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt hat. Da diese betriebliche Betätigung länger zurückliegt als 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung, kommt es zu keinem nachträglichen Entfall der Wirkungen des § 1 NeuFöG, weil Tätigkeiten vor April 1991 unbeachtlich sind. Rz 80…

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…entfällt gemäß § 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG der Eintritt der begünstigten Wirkungen wiederum. Die Betriebsverpachtung selbst führt zu einer gemäß § 5a NeuFöG begünstigten Übertragung, wenn der Pächter innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…517 f). Rz 521: Die dargestellten steuerlichen Wirkungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Überlassung des Wirtschaftsgutes an den Rechtsnachfolger auf Grund § 11 Abs. 1 UmgrStG als Lohn bzw. Tätigkeitsvergütung mit steuerlicher Wirkung nach dem Umwandlungsstichtag bis zum Erlöschen der Kapitalgesellschaft durch Eintragung der…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Fall ist unverändert das Unternehmen des Übertragenden steuerlich zu erfassen. Rz 1508: Auf einen nicht unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschluss sind die übrigen Wirkungen des UmgrStG nicht anwendbar (Umsatzsteuer, Verkehrsteuern). Rz 1508a: Die anwendbaren Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen für einen Zusammenschluss im Sinne des UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 1767–17766.5.8. Internationale Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…auf Grund des § 10 Abs. 4 KStG 1988 in der Fassung vor JStG 2018 oder § 10a KStG 1988 die Wirkungen des § 10 Abs. 3 KStG 1988 nicht tatsächlich vermittelt. 6.5.9. entfällt Randzahlen 1773 bis 1775: entfallen 6.5.10. Behaltefristen in Zusammenhang mit…