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RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Rz 541: Durch eine Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, kann der Abgabepflichtige für den Fall, dass er mit seinem Beschwerdebegehren nicht durchdringt, die Zinsenbelastung mindern. Rz 542: Inwieweit sonstige Gutschriften ohne Einflussnahme des Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Zahlungserleichterung bewilligt. Während der Wirksamkeit der Zahlungserleichterung ergeht eine stattgebende Beschwerdevorentscheidung betreffend Umsatzsteuer. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Stundungszinsen aus. Rz 316: Eine vor der Einreichung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung bereits abgestattete Abgabenschuld wird vermindert, sodass sich auf dem Abgabenkonto eine Gutschrift…

UStR 2000 Rz 1625–172111.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…dem in der Gutschrift angeführten Steuerbetrag zur Gänze oder nur hinsichtlich eines Teilbetrages widersprechen. Im Ausmaß des erhobenen Widerspruchs gilt der davon betroffene Steuerbetrag als nicht mehr gesondert ausgewiesen. Ein erhobener Widerspruch entfaltet nur dann seine Wirksamkeit, wenn er dem Leistungsempfänger (Aussteller der Gutschrift) zugegangen…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 20 Abs. 1 IO fallenden Gegenanspruch des Schuldners gegen den Bund dar, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen zu einem auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Guthaben führt. Aus dem engen und untrennbaren Zusammenhang zwischen Vorauszahlungen und Jahresabgabenschuld können somit, wenn Vorauszahlungsschuldigkeiten und Jahresabgabenschuld vor der Eröffnung des…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Rz 1367: Zur Möglichkeit, gegebenenfalls die Hemmung der Einbringung im Weg eines Vollstreckungsbescheides zu beseitigen, siehe Rz 1454…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Entrichtung bedeutet, dass der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Tilgung vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Zahlungsfrist liegt. Rz 964: In Fällen, in denen die Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 oder 3 BAO zur Anwendung kommt, ist eine Zahlung vor Ablauf der Respirofrist im Sinne des § 217…

UStR 2000 Rz 2394–240016.1.6. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Sinne des Art. 30a MwSt-RL 2006/112/EG idF RL (EU) 2016/1065. Zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen siehe Rz 4. Rz 2396: Wird die Leistung an einen voll oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer als Endabnehmer bewirkt, der den Gutschein einlöst, mindert sich bei…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG). Bei einem vom Regelbilanzstichtag abweichenden Teilungsstichtag liegt - für an Nachfolgeunternehmer übertragene…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Grund der Meldung beim zuständigen FA keine mit Konstitutivwirkung verbundene Bestätigung oder Zurückweisung. Die steuerliche Wirksamkeit einer Einbringung ist daher mit dem Tag des Einlangens der Meldung selbst gegeben und zwar unabhängig davon, ob die Meldung vollständig oder unvollständig erfolgt ist (siehe Rz 787 zur…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). (4) Dem Inhaber der Entscheidung wird der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung bescheidmäßig mitgeteilt. (5) Für die Wirksamkeit und Vollziehbarkeit eines Widerrufs oder einer Änderung der Entscheidung gelten die unter Abschnitt 3.3.13. genannte Ausführungen zu Art…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…214 BAO sind in allen Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung anzuwenden (siehe Ausführungen zu § 213 BAO). 6.1. Verrechnung in Fällen zusammengefasster Verbuchung der Gebarung (§ 214 Abs. 1 BAO) Rz 702: In den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften…

StiftR 2009 Rz 124–1273.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…

ZK-17705.4. Verfahrensabwicklung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…Verwahrungslager zu erfolgen, wobei eine zwischengeschaltete vorübergehende Verwahrung zulässig ist. 5.4.3.1. Wirksamkeit der Anschreibung Gemäß Artikel 167 Abs. 4 UZK bilden die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 UZK und die ergänzende Zollanmeldung zusammen eine untrennbare Willenserklärung, die zum…

KStR 2013 Rz 1301–130621.3.3.3 Auswirkungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

21.3.3.3 Auswirkungen Rz 1301: Die Verteilung der steuerlichen Wirksamkeit der Teilwertabschreibung einer Beteiligung auf sieben Jahre bewirkt nicht, dass sich der Buchwert der Beteiligung im Jahr der Teilwertberichtigung und den folgenden sechs Jahren jeweils um ein Siebentel mindert. Vielmehr sinkt der Buchwert…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Abschnitt 3.3.9.3.) zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (Art. 44 UZK) zu versehen. Darüber hinausgehende Begründungs- und Rechtsmittelbelehrungspflichten bzw. die Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten richten sich nach der Vorschrift des § 93 BAO. 3.3.13. Wirksamkeit und Vollziehbarkeit einer Entscheidung (Art…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Zeitpunkt der Rückzahlung ein Guthaben besteht oder - im Hinblick auf § 239 Abs. 2 BAO - zumindest bestanden hat. Die Abweisung eines Rückzahlungsantrages, weil Guthaben mit erst später als drei Monate nach Antragstellung zu entrichtenden Abgabenschuldigkeiten verrechnet wurden, ist rechtswidrig; somit sind gegebenenfalls Rückzahlungen auch dann vorzunehmen…

UZK-IAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…und auch für Fälle, in denen im Interesse einer erhöhten Wirksamkeit der Risikoanalyse zu Zwecken des Schutzes und der Sicherheit neben dem Beförderer andere Personen Angaben der summarischen Eingangsanmeldung vorlegen, sollte die summarische Eingangsanmeldung mit mehr als einem Datensatz vorgelegt werden können. Es sollten eindeutige…

UStR 2000 Rz 2381–239316. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Lieferung oder sonstige Leistung aber noch nicht ausgeführt wurde. Der die Anzahlung Leistende hat das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Unterbleibt in weiterer Folge die Leistung, so sind der vom Anzahlungsempfänger aufgrund der Anzahlung geschuldete Umsatzsteuerbetrag und…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…dass für die Minderung der Umsatzsteuerverbindlichkeit der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem die Abschreibung der uneinbringlich gewordenen Forderung vorgenommen wird. Beispiel: Eine uneinbringlich gewordene Forderung beträgt 120.000 S (davon 20.000 S Umsatzsteuer). 100.000 S sind über Aufwand und 20.000 S auf…

UStR 2000 Rz 682–6834.9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2013
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Entgelt unter dem Normalwert liegt, oder der leistende Unternehmer nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist und das Entgelt über dem Normalwert liegt. Beispiel 1: P verkauft eine Ware um 30.000 Euro (Normalwert 40.000 Euro) an U. Der niedrige Verkaufspreis ist darauf…