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95 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…d BAO geforderte Angabe fehlte). Dies gilt in gleicher Weise für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (siehe Rz 1568). Rz 1562: Für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes Festsetzungsverfahren gewährleistet und etwa für die Vollstreckbarkeit…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abschlusszahlung wird eine Zahlungserleichterung bewilligt. Während der Wirksamkeit der Zahlungserleichterung ergeht eine stattgebende Beschwerdevorentscheidung betreffend Umsatzsteuer. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Stundungszinsen aus. Rz 316: Eine vor der Einreichung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung bereits abgestattete Abgabenschuld wird vermindert, sodass sich auf dem Abgabenkonto…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…einen Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) handelt. Bei einem Schuldeintritt tritt der neue Schuldner (Privatstiftung) an Stelle des alten, womit der Vorteil dem Altschuldner mit Wirksamkeit der Vereinbarung zufließt. Ist ein Schuldbeitritt vereinbart, tritt der Neuschuldner an die Seite des Altschuldners. Beide haften solidarisch für das Ganze…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…BAO, so hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei kann es den angefochtenen Bescheid (den Erstbescheid) nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. 4.2.4. Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides bzw. der BVE Die Regelungen des …

UmgrStR 2002 Rz 1134–11523.7.4. Änderung der Beteiligungsqualität
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…sodass das Inkrafttreten nach der Regelung des Art. 49 Abs. 1 B-VG zu beurteilen ist. Allerdings ist durch das BudBG 2011 bereits vor diesem Zeitpunkt, nämlich für Einbringungen mit zivilrechtlicher Wirksamkeit ab 31.3.2012 (in der Regel ist dies der Tag des Abschlusses…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…die Beförderung der Waren zu begründen. Da vertragliche Vereinbarungen den Beförderer daran hindern, alle erforderlichen Angaben zu machen, sollten diese Fälle und die Personen, die über die betreffenden Daten verfügen und diese vorzulegen haben, festgelegt werden. (34) Um eine weitere Verbesserung der Wirksamkeit der Risikoanalyse…

UZK-IAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Interessen der Union schützen kann. (31) Für Fälle, in denen bestimmte Angaben der summarischen Eingangsanmeldung im Interesse eines erhöhten Schutzes vor ernsten Gefährdungen zu einem frühen Zeitpunkt der Beförderung der Waren vorzulegen sind, und auch für Fälle, in denen im Interesse einer erhöhten Wirksamkeit der…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Entrichtung bedeutet, dass der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Tilgung vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Zahlungsfrist liegt. Rz 964: In Fällen, in denen die Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 oder 3 BAO zur Anwendung kommt, ist eine Zahlung vor Ablauf der Respirofrist im Sinne des § 217…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit eingemahnt werden muss, besteht eine Hemmung der Einbringung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit an bis zum ungenützten Ablauf der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gegen das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen wurde (vgl. § 82 Abs. 1 GmbHG sowie § 52 AktG), weil ohne gesellschaftsrechtliche Begleitmaßnahmen (zB Gesellschafterzuschuss) keine Gegenleistung gewährt wurde (zB bei der Side-Stream-Einbringung), ändert an der steuerlichen Wirksamkeit der Einbringung nichts. Der Begriff der "Konzerneinbringung" beschränkt…

KStR 2013 Rz 1301–130621.3.3.3 Auswirkungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Rz 1301: Die Verteilung der steuerlichen Wirksamkeit der Teilwertabschreibung einer Beteiligung auf sieben Jahre bewirkt nicht, dass sich der Buchwert der Beteiligung im Jahr der Teilwertberichtigung und den folgenden sechs Jahren jeweils um ein Siebentel mindert. Vielmehr sinkt der Buchwert der Beteiligung sofort um den…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit Wirksamkeitder Berechnung der Zuteilung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar"Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…der Wirksamkeit der Aussetzung begonnen wurden, bleiben von der Aussetzung unberührt. 6.1.4.1. Auswirkungen auf zollrechtliche Bewilligungen Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 UZK nicht mehr erfüllt ist, werden alle anderen Entscheidungen dieses Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die auf der…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988) 39.4.1 Wirksamkeit der Erhöhungsbeträge Rz 1311: Werden Erhöhungsbeträge im Sinne des § 108 Abs. 2 EStG 1988 nachträglich geltend gemacht, ist ein entsprechender Antrag bis spätestens 31. Jänner an die Bausparkasse zu stellen. Die…

EStR 2000 Rz 6656–665722.4.4.3 Zuflussbesteuerung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…mehrere Jahre später sein. Bei Schuldübernahme ist der Zufluss mit Wirksamkeit der Schuldübernahme gegeben. Im Falle einer befreienden Schuldübernahme (§ 1405 ABGB) als Teil des Veräußerungspreises liegt der Zufluss des vom Erwerber durch Schuldübernahme entrichteten Veräußerungspreises im Zeitpunkt der Zustimmung zur Schuldübernahme durch den Gläubiger vor …

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…aus der erhaltenen Forderung erst dann befriedigen, wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der…

ZK-17705.4. Verfahrensabwicklung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…Wirksamkeit der Anschreibung Gemäß Artikel 167 Abs. 4 UZK bilden die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 UZK und die ergänzende Zollanmeldung zusammen eine untrennbare Willenserklärung, die zum Zeitpunkt der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders wirksam wird. Die Anschreibung…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…1 Z 6 EStG 1988 nach folgenden Kriterien zu berücksichtigen: Wird der Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte auf Dauer versetzt, stellen die Fahrten zur neuen Arbeitsstätte mit Wirksamkeit der Versetzung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar. Beispiel: Eine Filialleiterin wird in eine andere Filiale des…

KStR 2013 Rz 130922.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Der Bestandsschutz ist auf die diesen Altverträgen zugrundeliegenden Bedingungen und Parameter beschränkt: Nach dem 17. Juni 2016 erfolgende Änderungen von Altverträgen sind für die Inanspruchnahme von § 26c Z 80 KStG 1988 schädlich (vgl. Art. 4 Abs. 4 lit. a ATAD) und bewirken - beginnend mit Wirksamkeit…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…steuerliche Beurteilung der Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte (Dienstort) die Ausführungen in den nachfolgenden Randzahlen (Rz 706a bis Rz 706c) maßgeblich. Rz 706a: Wird der Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte auf Dauer versetzt, stellen die Fahrten zur neuen Arbeitsstätte mit Wirksamkeit der Versetzung Fahrten…