1.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe Rz 78: Versorgungsbetriebe sind nach der taxativen Aufzählung in § 2 Abs. 3 KStG 1988 Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme versorgen oder die dem öffentlichen Verkehr einschließlich…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
…Rechtsträger (§ 107 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zur Abwehr von Hochwasserschäden durch Retentionsflächen, Retentionsanlagen und Schutz- und Regulierungswasserbauten (Hochwasserschutzanlagen) im öffentlichen Interesse (§ 107 Abs. 3 Z 2…
3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…
…BGBl. I Nr. 203/1999; 2.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 74 vom 20.3.1992 S. 1; 3.die Verordnung (EG) Nr. 12/98 des Rates über…
2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 5.das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996), BGBl. Nr. 112/1996; 6.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999.
…6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG idF BG, BGBl. I Nr. 64/2014). Die Abstandnahme von der Erhebung der Abgabe, wenn die gesamte Steuerschuld eines Jahres nicht höher ist als 50 Euro (siehe Rz 43b), gilt erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 (§ 7…
…sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 (GelverkG), zu verstehen (vgl. VwGH 19.10.1981, 1321/79). Das sind Kraftfahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderung…
Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, vorgenommene Einschränkung der Vergütungsberechtigung auf Produktionsbetriebe gilt ab 1. Februar 2011 (siehe auch VwGH 22. August 2012, 2012/17/0175) und bedarf zufolge § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF BGBl. I Nr. 111/2010, der Genehmigung durch…
…ElWOG, BGBl. I Nr. 110/2010 (seit 3bis 2. März 2011: §§ 7 Z 28 ElWOG 7 Z 51 ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010) ist der Betreiber von Übertragungs- oder Verteilernetzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus…
…6 Abs. 3 ElAbgG sowie Rz 46), dann kann er bei der Ermittlung der Jahresabgabenschuld den (bereits abgeführten) Fehlbetrag wieder abziehen, wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 1.5.4 Veranlagung Rz 41: Die Elektrizitätsabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist…
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes…
3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…
4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…
10.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988) 10.6.1 Begriff des Werkverkehrs gemäß § 26 Z 5 lit. a EStG 1988 Rz 742: Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines…
8.8. Liebhaberei bei einem ausgelagerten Versorgungsbetriebeverbund Rz 153: Für im Versorgungsbetriebeverbund (siehe KStR 20012013 Rz 79 bis 81) geführte Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche in die Form einer juristischen Person des privaten Rechts gekleidet sind, schließen nachhaltige Verluste in einem Betrieb auf…
3. Abgrenzungsfragen 3.1. Verhältnis zum Personengelegenheitsverkehr (1) Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre, Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten…