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10 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wiederholung eines bei einer Behörde bereits eingebrachten Antrages in einer neuerlichen Eingabe löst für diese Eingabe die Gebührenpflicht aus (VwGH 14.4.1986, 85/15/0324, 85/15/0332). Im Gegensatz dazu ist die bloße Urgenz einer Erledigung eines bereits eingebrachten Antrages (ohne Wiederholung des…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…2002/14/0050). Maßgebend ist hierbei, ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer, ihrer Wiederholung und der Entfernung) auf einen Rückkehrwillen geschlossen werden kann (VwGH 9.12.2004, 2004/14/0023). Auslandsabwesenheiten wirken in solchen Fällen daher nur hemmend auf den…

KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…zur gegenseitigen Ergänzung, zB Herstellungs- und Handelsbetriebe bei einem organisatorischen Zusammenhang gleichartiger Einrichtungen, zB mehrere Kindergärten einer Gemeinde bei Wiederholung gleichartiger Tätigkeiten, zB wiederholte gesellige Veranstaltungen nach Maßgabe des § 5 Z 12 KStG 1988 bei intensiver Verbindung von an sich verschiedenartigen Tätigkeiten (bspw. das Unterhalten…

EStR 2000 Rz 5418–542517.2 Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Verkäufen nicht ausgeschlossen (VwGH 13.5.19846, 84/14/0077). Rz 5423: Eine betriebliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn die Gesamtheit der Aktivitäten objektiv erkennbar auf Wiederholung gerichtet ist, die planmäßige Ausnutzung des Vermögens durch Umschichtung, Veräußerung, Wiederbeschaffung und Wiederveräußerung hauptsächlich im Vordergrund steht…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1.2. Abschrift - Gleichschrift Rz 255: Zum Unterschied von Gleichschriften, Duplikaten, Triplikaten usw. fehlt den Abschriften eine den Inhalt der Schrift deckende originale Wiederholung der Unterschrift oder eine - entsprechend § 18 Abs. 1 GebG - gleichwertige Unterschrift (VwGH 24.3.1994, 92/16/0091). Eine im…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich die Suche in den Papierunterlagen auf diese Gruppe beschränkt (Sec. III Rz 36 CRS-Kommentar). Eine Suche in den Papierunterlagen ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der Verfahren des meldenden Finanzinstituts eines der Felder, das für eine der unter § 20 GMSG aufgelisteten Informationen vorgesehen ist…

VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2.1.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen 1.2.1.2.1 Selbständigkeit Rz 137: Darunter ist ein wirtschaftliches Herausgehobensein der Tätigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aus der allgemeinen Tätigkeit der Körperschaft sowie eine sachliche Geschlossenheit der betreffenden Tätigkeit gegenüber anderen sachlich geschlossenen Tätigkeiten zu verstehen. …

EStR 2000 Rz 2101–21236 Bewertung (§ 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Auch eine Wiederholung der Stichprobeninventur (eventuell nach Schwachstellenanalyse) ist nicht grundsätzlich auszuschließen. Da die Vornahme einer vollständigen körperlichen Bestandserhebung im laufenden Jahr regelmäßig nicht mehr möglich sein wird, muss als letztes Mittel eine vollständige körperliche Bestandserhebung zur Berichtigung der Lagerbuchführung (oder des anderen den GoB…

MO-85018. Beantragung und Erteilung von Lizenzen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…um dem Beteiligten die Freigabe der Kaution zu ermöglichen. Zuständig für die Wiederholung der Abschreibung ist nur die Zollstelle, die ursprünglich die Abschreibung vorgenommen hat. Ihr sind Art, Nummer und Datum des Zollpapiers zu nennen, mit dem die Waren zur Einfuhr oder Ausfuhr abgefertigt wurden…