RIS AI
6 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…2012; danach ist diese Angabe auf dem amtlichen Vordruck gesetzlich nicht mehr vorgesehen). 4.1.2.1. Am amtlichen Vordruck fehlt die Unterschrift des Antragstellers Rz 105: Bei fehlender Unterschrift auf einem verpflichtend nur schriftlich einzubringenden Antrag ist die Behörde verpflichtet, mit Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der zuständigen Zahlstelle und Lizenz erteilenden Stelle als Rückwarennachweis erforderlich…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs. 1 BAO ändernder Bescheid zu erlassen. Rz 285: Wurde für die Abgabenzahlungsschuld eines mit Beschwerde angefochtenen Abgabenbescheides eine Zahlungserleichterung bewilligt, so erlischt diese wegen Wegfalls der Abgabenzahlungsschuld, wenn die Beschwerde durch Aufhebung des Bescheides unter…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bedeutsame Umstände (zB über das Ausmaß der zu erbringenden Leistung) keine Angaben enthält, ohne dabei den Urkundencharakter zu verlieren. In diesem Fall sind die fehlenden Umstände in einem Ermittlungsverfahren, erforderlichenfalls an Hand anderer Urkunden, festzustellen. Rz 1087: Für die Gebührenfestsetzung sind unter Berücksichtigung des Urkundenprinzips…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Inhaber des Gasthofes zur Linde", bei nicht im Firmenbuch eingetragenen Gewerbetreibenden) sowie Zusätze wie etwa "sen." und "jun." sind empfehlenswert. Bei juristischen Personen wie zB Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vereinen: die der Eintragung im maßgeblichen Register (Firmenbuch) oder dem…