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ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…

UZK-IAArtikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…

UZKArtikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren, die zum Zeitpunkt…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

6. Sanktionen Erfüllt der Inhaber einer AEO-Bewilligung die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung dieser Bewilligung gemäß Art. 39 UZK nicht mehr, kommen als Sanktionen je nach Lage des Falles die Aussetzung (Art. 23 Abs. 4 Buchstabe b UZK) oder der Widerruf der AEO…

UZKArtikel 45 Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

UZKArtikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen (1) Eine begünstigende Entscheidung wird außer in den Fällen des Artikels 27 widerrufen oder geändert, wenn a)eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder b)der Inhaber der Entscheidung…

ZT-25008. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.12.2008

8. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten 8.1. Wiedereröffnung Wenn eine Rückübertragung auf ein ausgeschöpftes Kontingent erfolgt, wird dieses von der Europäischen Kommission wiedereröffnet und die Wiedereröffnung den Mitgliedstaaten mitgeteilt (siehe ZT-2510, Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente). Die Wiedereröffnung und der Zeitpunkt…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…

UZK-DAArtikel 15 Neubewertung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Neubewertung einer Entscheidung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde nimmt in folgenden Fällen eine Neubewertung einer Entscheidung vor: a)wenn es zu Änderungen der einschlägigen Unionsvorschriften gekommen ist, die sich auf die Entscheidung auswirken; b)wenn die…

ZK-25607.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der aV…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…

VB-09003.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…