…217 Abs. 4 lit. c und 230 Abs. 3 und 5 BAO Bedeutung zu. Rz 281: Die Ausstellung des Rückstandsausweises beendet den Zahlungsaufschub. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages…
…des Abgabepflichtigen, das weder einen Rückstand noch ein Guthaben ausweist, werden am selben Tag zuerst ein USt-Bescheid und sodann ein ESt-Bescheid mit Nachforderungen von jeweils 10.000 Euro gebucht; die Zahlungstermine treten für beide Abgaben am selben Tag ein (§ 210 Abs. 4 BAO…
…gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher zwischenstaatlicher Vereinbarungen (derzeitzB mit Deutschland, Frankreich, Norwegen, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika) sowie aufgrund des §§ 10 Abs. 1 EU-VAHG 4 Abs. 3 EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz…
…Abs. 8 BAO nicht entgegen. 4.5. Aussetzung der Einhebung und Sicherstellungsauftrag Rz 405: Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung führt nicht zur Einstellung des zuvor auf Grund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens (VwGH 22.5.1996, 96/14/0058). 4…
…239 Abs. 2 BAO ist gemäß § 215 Abs. 4 BAO auch bei Verfügung über das Guthaben durch Umbuchung oder Überrechnung zu beachten. 22.14. Rückzahlung an einen Nichtberechtigten Rz 1937: Erfolgte die Rückzahlung an einen Nichtberechtigten, so ist Folgendes zu beachten: Bei einem Fehler des…
… 217 Abs. 4 lit. d BAO). Die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO werden durch die Verfügung der Aussetzung der Einbringung unterbrochen und beginnen mit der Wiederaufnahme der Einbringung neu zu laufen (§ 217 Abs. 3 in Verbindung mit § 217 Abs. 4 lit. d BAO). 17…
…Nachforderung als Folge einer Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens. Rz 1415: Ist im Weg eines Abgaben- oder Haftungsbescheides ein Leistungsgebot ergangen, so kann der Rückstandsausweis nur auf jene Personen lauten, an die der Bescheid ergangen ist und denen gegenüber er wirksam wurde (§ 97 Abs. 1 BAO…
… 215 Abs. 4 BAO verfügt werden kann, so ist für den Fall, dass ein Rückzahlungsantrag nur von einem der Gesamtschuldner gestellt wird und dessen Rückzahlungsanspruch nicht eindeutig feststeht, aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Zustimmung der anderen ehemaligen Gesamtschuldner zur Auszahlung des Guthabens an den Antragsteller…
… 237 Abs. 2 BAO) Rz 1814: Durch den Widerruf einer Entlassung aus der Gesamtschuld lebt der Abgabenanspruch gegen die in Betracht kommenden Gesamtschuldner wieder auf. Für die auf Grund des Widerrufes von einem bereits in Anspruch genommen gewesenen Gesamtschuldner zu entrichtende Abgabe ist eine Nachfrist…
…214 Abs. 4 lit. a BAO unterlassen oder bei Erteilung der Verrechnungsweisung irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder einen unrichtigen Zeitraum angegeben, sodass die erfolgte Zahlung nicht auf die USt-Vorauszahlung verrechnet wurde; dadurch ist Terminverlust eingetreten, der aber erst zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen…
…neben der Überprüfung des von der Organisation zu erstellenden Jahresabschlusses oder Rechnungsabschlusses (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensaufstellung) auch die Überprüfung der auf der Satzung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage beruhenden Organisationsverfassung und die Übereinstimmung der tatsächlichen Geschäftsführung mit den Vorgaben des § 4a Abs. 4 EStG 1988…
…rückblickend nicht auf dem zutreffenden Abgabenkonto erfolgter Verbuchung der Gebarung oder in bestimmten Fällen rückwirkender Gutschriften: Rückwirkende Berücksichtigung des Entrichtungstages bei Durchführung einer Umbuchung oder Überrechnung erst längere Zeit nach Einbringen des Antrages (§ 211 Abs. 1 lit. g BAO). Wirkung einer Kompensation auf den Tag…
…Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §…
…ist nur zulässig, wenn die Einhebung oder bei bereits entrichteten Abgaben das Behalten der entrichteten Abgabe nach Lage des Falles unbillig ist (siehe Rz 1636 bis Rz 1668). 19.6.4. Legitimation zur Antragstellung Rz 1630: Antragsberechtigt ist der Abgabepflichtige gemäß § 77 BAO, daher auch…
…Zeit im Gewahrsam des ausführenden Unternehmens bzw einer diesem Unternehmen zugeordneten Person standen, war ein ständiger Konnex zum Wirtschaftsgebiet der EG vorhanden. Dies wurde als ein besonderer Umstand, der eine Nachsicht von der grundsätzlich nur drei Jahre möglichen Frist, anerkannt. (Damals nach Artikel 185 Abs…
…5.2000, 95/17/0458). Rz 1362: Zu beachten ist § 103 Abs. 1 zweiter Satz BAO, wonach im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Mahnungen sind…
…Abgabenerklärung zu entscheiden. Rz 912j: Nachträgliche Änderungen eines Bescheides aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung sind aus allen in der BAO genannten Fällen möglich. Der Bescheid kann insbesondere durch Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO oder auf Grund einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO geändert oder aufgehoben werden…
…von 3.300,00 Euro 01.11. bis 31.12.2007: Einkünfte aus Vollbeschäftigung in Höhe von 4.032,34 Euro Aufgrund der Hochrechung der Einkünfte kam es zu einer Nachzahlung in Höhe von 558,89 Euro. Gemäß § 41 EStG 1988 liegt ein Pflichtveranlagungsgrund vor…
…Sanierungsgewinn würde 23.000 Euro betragen. Es bestehen abzugsfähige Verluste aus Vorjahren von 36.000 Euro. Da sich die GmbH 2015 bis zur rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplanes in einem Insolvenzverfahren befindet, ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b KStG 1988 nicht nur auf…
…299 BAO, geändert. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Frist des § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur die Finanzämter bindet, sodass aus berechtigtem Grund seitens der Oberbehörde ein Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer auch nach dem 30. September aufgehoben werden kann. 28.5.4.1…