RIS AI
4 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einem diesbezüglichen Ersuchen nicht entsprochen, so ist der Einschreiter hievon durch eine formlose Mitteilung (somit nicht durch Bescheid) in Kenntnis zu setzen. Die Eilnachrichtenverzichtserklärung ist mit einer Klausel über einen Widerrufsvorbehalt zu versehen. Von der Widerrufungsmöglichkeit ist nur Gebrauch zu machen, um einer drohenden Gefährdung…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…den Regeln über die Mitteilung der Zollschuld (Art. 102 UZK) zu erfolgen. Enthält eine Entscheidung zulässigerweise andere Nebenbestimmungen als Auflagen (also Termine, aufschiebende oder auflösende Bedingungen oder Widerrufsvorbehalte), deren Rechtsfolgen bei Zuwiderhandeln im Gemeinschaftsrecht nicht geregelt sind, dann kommen wie bisher die Rechtsfolgen der BAO…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

UStR 2000 Rz 3251–328224. Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

24. Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994) 24.1. Voraussetzungen Rz 3251: Der Differenzbesteuerung unterliegen nach Art. 311 MwSt-RL 2006/112/EG Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Der Begriff Gebrauchtgegenstände wird im UStG nicht verwendet, sondern es wird auf Gegenstände abgestellt, für die der Liefernde Umsatzsteuer…