…die an Unternehmer, juristische Personen oder Privatpersonen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden, sind keine Vorführkraftfahrzeuge, auch wenn mit der Fahrzeugüberlassung Werbezecke verfolgt werden. Ist in diesen Fällen ein tauschähnlicher Umsatz anzunehmen, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine gewerbliche Vermietung gegeben sein. Vorführfahrzeuge sind in…
…76; VwGH 15.6.1977, 2481/76) oder die Schenkungssteuer im Zusammenhang mit betrieblich veranlasster Werbung (zB zu Werbezwecken veranstaltete Preisausschreiben) angefallen ist. Rz 4848a: Das Abzugsverbot umfasst für unentgeltliche Übertragungsvorgänge nach dem 31. Juli 2008 (Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer) auch die Grunderwerbsteuer, die…
…von den Einfuhrabgaben gewährt: a)Ton-, Bild- oder Datenträger, die kostenlos zur Verfügung gestellt und zu Vorführzwecken vor dem Verkauf, zur Herstellung von Tonspuren, zur Synchronisation oder zur Wiedergabe verwendet werden; b)ausschließlich zu Werbezwecken verwendetes Material, darunter auch speziell für diese Zwecke ausgestattete Beförderungsmittel.
…sportlichen, religiösen oder beruflichen Charakters teilzunehmen (Art. 103 Buchstabe a ZBefrVO). Diese Unterlagen müssen offensichtlich allgemeinen Werbezwecken dienen und dürfen jedoch nicht mehr als 25% private Geschäftsreklame (ohne jegliche Reklame für Gemeinschaftsunternehmen) enthalten. Die letztere Voraussetzung gilt jedoch nicht für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (…
…an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken, zur Verkaufsförderung oder zur Imagepflege, tätigt. Darunter fallen insbesondere Sachspenden an Vereine, Warenabgaben anlässlich von Preisausschreiben, Verlosungen usw. zu Werbezwecken. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Empfänger…
…Firmenaufschrift). Rz 4811: Repräsentationsaufwendungen stellen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden dar. Die Ausnahme vom Abzugsverbot der Repräsentationsaufwendungen für den Fall eines damit verbundenen Werbezweckes (siehe Abschn.14.5.2.3) erfasst nur Bewirtungsspesen, nicht jedoch andere Repräsentationsaufwendungen (VwGH 24.11.1999…
…4 Z 4 lit. l UStG 1994). 9.2.1.2. Werbegegenstände Abgabenfrei sind Werbegegenstände ohne eigenen Handelswert, die ausschließlich zu Werbezwecken verwendbar sind (Art. 89 ZBefrVO). Sie müssen unentgeltlich vom Lieferanten an dessen Kunden gerichtet sein. Wesentlich ist, dass sich die Gegenstände durch ihre…
…hergestellt werden, während der Veranstaltung unentgeltlich ausschließlich an Besucher zum Ge- oder Verbrauch abgegeben werden sollen, erkennbar Muster oder Proben zu Werbezwecken mit geringem Stückwert sind, nicht zum Verkauf geeignet sind und gegebenenfalls in Umschließungen mit einer geringeren Warenmenge dargeboten werden als die kleinste im…
…96/15/0122). Der Unterhaltungscharakter einer Darbietung geht nicht dadurch verloren, dass damit Werbezwecke verbunden sind (VwGH 24.6.2009, 2009/15/0090). Beispiel: Ist eine Verkaufswerbung wie im Fall einer Modeschau in ein "unterhaltsames Präsentieren" gekleidet, so erhält die Veranstaltung den Aspekt der Unterhaltung…
…sonstige Leistungen im Rahmen sogenannter Airdrops und Bounties übertragen werden. Dabei handelt es sich meist um Kryptowährungen, die zu Werbezwecken gewährt werden. Ein Zusammenhang mit laufenden Einkünften aus Kryptowährungen ist nicht erforderlich. Als unwesentliche Gegenleistung gelten Tätigkeiten, die lediglich einen Zeitaufwand von wenigen Minuten beanspruchen …
…Buchstabe c | C56 | Von Lieferanten unentgeltlich an ihre Kunden gerichteten Werbegegenstände ohne eigenen Handelswert, die ausschließlich zu Werbezwecken verwendbar sind. | 89 | C57 | Waren, die ausschließlich zu ihrer eigenen Vorführung oder zur Vorführung von außerhalb des Zollgebiets der Union hergestellten Maschinen…
…c | C56 | Von Lieferanten unentgeltlich an ihre Kunden gerichteten Werbegegenstände ohne eigenen Handelswert, die ausschließlich zu Werbezwecken verwendbar sind. | 89 | C57 | Waren, die ausschließlich zu ihrer eigenen Vorführung oder zur Vorführung von außerhalb des Zollgebiets der Union hergestellten Maschinen und…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…