RIS AI
5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen. Einzelfälle von Sponsorzahlungen: Sportler und Vereine müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden können…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die zwar einem Fremdvergleich nicht standhalten, die aber doch geeignet sind, eine Werbewirkung zu entfalten (VwGH 23.1.1996, 92/14/0034); Einrichtung einer Sauna oder eines Schwimmbades in einem betrieblich genutzten Gebäude für den Anteilsinhaber löst in Höhe der Herstellungskosten eine verdeckte Ausschüttung aus…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auf (zB Anschaffung von Parkbänken, eines Wartehäuschens), dann sind auch diese Beträge im Regelfall absetzbar (eine "Werbewirkung" ergibt sich in der Regel aus der Publikation in der Lokalpresse). Abziehbar sind weiters im Wahlkreis getätigte Blumenspenden aus verschiedenen örtlichen Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bei der begünstigten Körperschaft Rz 157: Sponsoreinnahmen eines Vereines, die als Gegenleistung für eine nachhaltige und ins Gewicht fallende Werbewirkung beim Verein angesehen werden können und mit einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, zählen zu den Einnahmen dieses unentbehrlichen Hilfsbetriebes oder begründen einen…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…