RIS AI
5 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…idgF (§ 1) in Verbindung mit dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950 idgF (das sind zB: Internationale Zivilluftfahrtsorganisation, Internationaler Währungsfonds, Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, Weltgesundheitsorganisation, Weltpostverein, Internationale Entwicklungsorganisation, Weltorganisation für geistiges Eigentum); Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…Vereinte Nationen (UN) Vereinten Nationen - Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) Wassenaar Arrangement Weltgesundheitsorganisation (WHO) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Weltpostverein Weltzollorganisation (WZO) (siehe dazu: Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens) …

VB-07301. Gegenstand und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…anerkannt und gemeinfrei. Ein Freiname wird auch als Generischer Name bezeichnet. Informationen über INN finden sich auf der folgenden Website der Weltgesundheitsorganisation (WHO): http://www.who.int/medicines/services/inn/innguidance/en/. Die Zollbehörden sollten daher alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass Arzneimittel…

AH-11203. Befreiungen durch Abkommen zur Hilfeleistung
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…ein- oder ausführt und für ihre amtlichen Zwecke benötigt, von allen wirtschaftlichen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr ausgenommen. 3.11. Weltgesundheitsorganisation Es gilt Abschnitt 3.5. 3.12. Weltpostverein Es gilt Abschnitt 3.5. 3.13. Internationaler Weltnachrichtenverein Es gilt Abschnitt 3.5…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…UN-Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 40/1955 idgF, in Verbindung mit dem Übereinkommen über die Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950 idgF (das sind zB: Zivilluftfahrtsorganisation, Internationaler Währungsfonds, Internationale Bank für Wiederaufbau [=Weltbank], Weltgesundheitsorganisation, Weltpostverein, Internationale Entwicklungsorganisation, Weltorganisation für geistiges Eigentum), Kulturabkommen Frankreich, BGBl. Nr. 220/1947.