…Übergang im Erbweg als auch der entgeltliche Betriebsübergang erfasst. Die Begünstigung kann auch im Fall der Verpachtung angewendet werden, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Verpächter den Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird. Randzahlen 1452 bis 1453: derzeit frei.
…1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606…
…erfasst wird und gesondert anzusetzen ist (siehe Rz 4190a). Für die Ermittlung des auf die Rebanlage entfallenden Gewinnes bestehen keine Bedenken, wie folgt vorzugehen: Vom Veräußerungserlös können 20.000 Euro/ha als auf den Wert der Rebanlage entfallend angesetzt werden (das sind 2 Euro/m²)…
…daher von den Provisionen Lohnsteuer einzubehalten. Siehe auch Beispiel Rz 10965. Ab dem Kalenderjahr 2015 ist Rz 1194a anzuwenden. Rz 966: Ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit verhalten, Geschäftsabschlüsse für ein anderes Unternehmen zu vermitteln bzw. vorzubereiten, nimmt aber der Arbeitgeber auf die daraus…
…ausgewirkt haben und weil dieser Aufwand ansonsten beim späteren Weinverkauf und der damit verbundenen Wareneinsatzermittlung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf den Betriebsvermögensvergleich sind für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen…
…zum Gewerbebetrieb Rz 4233: Wird die Zukaufsgrenze des § 30 Abs. 9 und 10 BewG 1955 von 25% des Wertes zugekaufter Erzeugnisse bezogen auf die Einnahmen aus dem Betriebszweig Weinbau (Einnahmen aus Weinverkauf und Buschenschank) nicht überschritten und werden die Vorschriften des § 2 Abs. 9 und …
… 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 (§ 21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 5046: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist auf Grund der Bestimmung des § 30 Abs. 9 erster Satz BewG 1955 noch anzunehmen, wenn der Einkaufswert zugekaufter Erzeugnisse nachhaltig nicht mehr als…
…des Kommittenten an den Kommissionär erst mit der Lieferung durch den Kommissionär als ausgeführt gilt. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf den Zeitpunkt und nicht auch auf den Ort der Lieferung. Hinsichtlich Kommissionsgeschäft im Binnenmarkt siehe Rz 3589. Randzahlen 382 bis 390: Derzeit frei.
…sowie Auspflanzrechte sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter. Das Auspflanzrecht ist nicht abnutzbares Anlagevermögen. Marken-, Liefer- und Nutzungsrechte sowieDas System der Auspflanzrechte (Recht auf Wiederbepflanzung iSd Artwurde mit 1.1.2016 durch ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ersetzt. 7 der Verordnung Nr. 822/87 des Rates überBestehende…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
…als auch in der Anordnung der einzelnen Felder vom österreichischen Vordruck abweichenden Zollorganen zu überwachenden sind, bestehen nicht mehr. Auf die einschlägigen Verbrauchsteuervorschriften wird hingewiesen. (2) An Stelle des "Begleitpapiers" kann auch ein "Geschäftspapier" (zB Rechnung, Lieferschein, andere kaufmännische Unterlage) in zweifacher Ausfertigung verwendet werden…