…RV/1306-L/02; nebenberufliche Tätigkeit als Pilot, vgl. UFS 16.1.2006, RV/3250-W/02; Sportamateur), Essen und Trinken (zB Tätigkeit als Weinseminarveranstalter, vgl. UFS 7.1.2004, RV/0592-W/02), Filmen und Fotografieren (zB Herstellen eines Naturfilmes, vgl. UFS 12.12…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Umfang der Beschränkungen Den Beschränkungen unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 2009 61 2009 69 | Traubensaft (einschließlich Traubenmost) | | 2204 10 | Schaumwein | | 2204 21 2204 22 2204 29 | anderer…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…