11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…
15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…
6.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 6.6.1 Biologisches Wachstum Rz 2301: Gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 ist bei buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum (Pflanzen und Tiere) auch der Ansatz des über…
11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…
…sind für § 30 Abs. 9 BewG 1955 nicht relevant. Als weinbaulich genutzte Fläche gilt jene, die als Weinbauvermögen iSd § 29 Z 3 BewG 1955 bewertet ist. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Bei einer nachhaltigen…
11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…
15.1.11 Obstbau Rz 5117: Unter Obstbau versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern- und Steinobst). Wie der Wein ist auch der Most (Obstwein) ein Urprodukt. Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen…
…Nicht Teil der reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche und daher für die Flächengrenze unbeachtlich sind Flächen, die dem forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Weinbauvermögen, dem gärtnerischen Vermögen oder dem übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind. Nicht zu berücksichtigen sind Flächen, die im Einheitswertbescheid als unproduktive Flächen oder Vegetationsflächen…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
15.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen Rz 5151: Entschädigungen, die im Falle der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsteilen für das Feldinventar und die stehende Ernte gezahlt werden, sind bei der Ermittlung des Gewinnes des Verpächters bzw. des Pächters…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…
15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…
11.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung) Rz 4163: Rechtslage bis 2014 § 5. (1) Der Gewinn aus Gartenbau (§ 49 Bewertungsgesetz 1955) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind mit einem Durchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen…
4.1.10 Betriebsvermögen 4.1.10.1 Allgemeines Rz 449: Betriebsvermögen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist das Reinvermögen des Betriebes, dh. der Saldo zwischen Aktiven und Passiven. Für die richtige Gewinnermittlung ist nicht nur eine vollständige Erfassung des Betriebsvermögens, sondern auch die…
11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…
4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…
11.3.7.4 Buschenschank 11.3.7.4.1 Allgemeines Rz 4231: Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks…
10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…
4.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988 Rz 702: Bezogen auf die Gewinnermittlungstechnik ergeben sich zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 und…