…Dem Wegfall der Beteiligung an der übertragenden Tochtergesellschaft steht die Übernahme ihres Vermögens gegenüber. Rz 14: Down-stream-merger (Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft): Anlässlich einer Konzernverschmelzung "down-stream" gehen mit dem Vermögen auch die Anteile an der Tochtergesellschaft verschmelzungsbedingt auf die Tochtergesellschaft über…
…maßgeblich. Der Wechsel wird steuerlich erst mit dem folgenden Veranlagungszeitraum wirksam. Kommt es unterjährig zu einem Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen, tritt die Steuerpflicht mit dem Beginn des Veranlagungszeitraumes ein, in den der Wechsel fällt. Zur Einkommensermittlung im Fall des Wechsels siehe Rz 1415 bis 1423. 2…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
…bereits ein Kaufvertrag vor, so ist dieser Kaufpreis die Grundlage des Zollwertes der eingeführten Waren. Warenbewegungen innerhalb eines Unternehmens - etwa im grenzüberschreitenden Verkehr an eine inländische Zweigniederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - bilden nicht Gegenstand eines Kaufvertrages. In Fällen von Miet- oder Leasingverträgen liegen, selbst bei Vereinbarung…
…4 Ist die Errichtung von Zweigvereinen geplant, ist darauf zu achten, dass eine statutarische Verbindung zwischen dem Verein und den Zweigvereinen vorhanden sein muss. Sektionen sind unselbständige Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Rz 4). § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist…
…31 BAO einzustufen ist, verpflichtende Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 95) freiwillige Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 2 EStG 1988 wegen Wegfall der Gewinnermittlungspflicht nach § 5 Abs. 1 EStG 1988. Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist § 4 Abs. 10 EStG 1988 zu beachten…
…gegründet worden ist oder dessen Recht unterliegt, ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat hat, unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats (Zuzugsmitgliedstaat) unterliegende Kapitalgesellschaft "umgewandelt wird", indem die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz in diesen Mitgliedstaat verlegt.…
…2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988) Rz 153: Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht ist in der Regel mit dem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder dem faktischen Untergang eines Rechtsgebildes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 und 3 KStG…
24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…
… 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 muss der Prüfungsbericht der Körperschaftsteuererklärung beigelegt werden. 1.2.1.1.1.1 Die Aktiengesellschaft (AG) und die Societas Europaea (SE) Rz 10: Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
…da ihre Einkünfte idR nach § 188 BAO festzustellen und auf die Gesellschafter aufzuteilen sind. "Nichtrechtsfähig" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht das Fehlen jeglicher Rechtsfähigkeit, sondern fehlende Rechtspersönlichkeit (VwGH 3.3.1987, 86/14/0128). § 3 KStG 1988 gilt sowohl für die unbeschränkte als auch für…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
1.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 1.1.1.11.1. Allgemeines Rz 35: Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch…
24.226.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung…
…2001, 95/13/0192; VwGH 20.9.2001, 98/15/0103). Rz 5905: Wenn auch OG und KG keine Rechtspersönlichkeit wie etwa juristische Personen haben, so sind sie dennoch (allgemein) rechtsfähig. Eine solche Personenvereinigung könnte sich daher auch dann als Bescheidadressat für einen Einkünftenichtfeststellungsbescheid eignen…
…Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie die nach der österreichischen Rechtslage zu beurteilenden Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist. Dazu gehören vor allem folgende Eigenschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit Starres (ergebnisunabhängiges) Gesellschaftskapital Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital Haftungsbeschränkung Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Siehe auch KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204.
…Vorgründungskörperschaft bzw. -gesellschaft liegt die Verpflichtung von zwei (bei einer geplanten GmbH gegebenenfalls auch einer) oder mehreren Personen zu Grunde, eine Körperschaft bzw. Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen. Auf sie finden die Vorschriften über den Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB Anwendung. Es gelten…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…