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VB-0330Anlage 10
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

…oder Korallenschmuck aus der Schweiz). Das Exportland ist kein WA-Vertragsstaat (zB Malediven, Oman). Die Teile oder Erzeugnisse stammen von einer Art, die zwar in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, aber nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt ist (zB Dendrolagus matschiei - Rotes Baumkänguru).

VB-03302. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

2. Gegenstand 2.1. Gefährdete Arten wild lebender Tiere und Pflanzen (1) Diejenigen Arten wild lebender Tiere und Pflanzen, die den Beschränkungen unterliegen, sind in den Anhängen A, B, C und D angeführt (siehe Anlage 1). (2) Anhang A enthält: a)die in Anhang I…

VB-03300. Einführung
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz…

VB-03306.2.1. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

6.2.1. Einfuhr (1) Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23), ausgenommen von lebenden Exemplaren, durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, sind von den Beschränkungen ohne weitere Bedingungen ausgenommen. Diese Waren müssen allerdings…

VB-03305.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen (1) Der Eingangs- oder Ausgangszollstelle sind für jede Sendung, für die eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") oder eine Reisebescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C404") ausgestellt wurde, folgende…

VB-0330Muster 3: Muster des Formblattes für Wanderausstellungsbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien13.02.2025

Muster 3: Muster des Formblattes für Wanderausstellungsbescheinigungen [Grafik]   Anweisungen und Erläuterungen 1.Die ausstellende Vollzugsbehörde erstellt eine einmalige Nummer für die Bescheinigung. 2.Das Ablaufdatum des Dokuments darf höchstens drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegen. Stammt die Wanderausstellung aus einem Drittland, so darf das…

VB-0330Anlage 4
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

Anlage 4 Verzeichnis der Vertragsstaaten In der Spalte "Marken" bedeutet: | + | der betreffende Vertragsstaat verwendet Sicherheitsmarken (Muster siehe Anlage 5); | - | der betreffende Vertragsstaat verwendet keine Sicherheitsmarken. Die Staaten sind nach Ländercodes alphabetisch geordnet! Tabelle Verzeichnis der Vertragsstaaten | Code | Marken |…

VB-0332Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.07.2013

Anlage 2 Liste der Länder und Tierarten zu Abschnitt 2.1. | Land | Tierarten | Belize | Procyon lotProcyon lotoror (Waschbär) | China, Volksrepublik | Canis lupus(Wolf) Martes zibellina (Zobel) Mustela erminea(Hermelin) Ondatra zibethicus(Bisamratte) | Grönland | Canis lupus(Wolf) |…

VB-03305.2.4. Musterkollektionsbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5.2.4. Musterkollektionsbescheinigungen (1) Im Fall der erstmaligen Ausfuhr einer aus der Union stammenden Musterkollektion sind der Ausfuhrzollstelle für jede Sendung, für die eine Musterkollektionsbescheinigung (Abschnitt 4.6a.) ausgestellt wurde, folgende Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Abschnitt 5.1.) vorzulegen: das Original der Musterkollektionsbescheinigung…

VB-0330Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie des Artenhandelsgesetzes 2009…

VB-03304.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen (1) Für rechtmäßig erworbene Exemplare, die Bestandteil einer Wanderausstellung sind, kann eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") ausgestellt werden, wenn die Exemplare a)in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden oder b…

VB-03301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

1. Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Übereinkommen" oder "Artenschutzübereinkommen" oder "CITES-Übereinkommen": das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES); 2."Anhänge A, B, C und D": die Anhänge A, B, C und D der Verordnung…

VB-0330Anlage 13
geltende FassungRichtlinien13.02.2025

Anlage 13 Anhang der Verordnung (EU) 2023/2770 (1) Exemplare von in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Arten, deren Einfuhr in die Union verboten ist | Art | Herkunft | Exemplar(e) | Ursprungsländer | Rechts- grundlage: Artikel 4 Absatz 6…

VB-03305.2.2. Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5.2.2. Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen (1) Der Ausfuhrzollstelle sind für jede Sendung die Blätter 1, 2 und 3 der Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") bzw. der Wiederausfuhrbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") gemeinsam…

VB-03304. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen 4.1. Einfuhr in die Union (1) Für die Einfuhr von Arten der Anhänge A oder B sind erforderlich: 1.eine Einfuhrgenehmigung (siehe Abschnitt 4.4.; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C638"), ausgestellt im Bestimmungsmitgliedstaat (Abschnitt…

VB-03306.2.2. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

6.2.2. Ausfuhr (1) Für die (Wieder-)Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23) - ausgenommen von lebenden Exemplaren - durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, und die außerhalb des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erworben wurden…

VB-03304.11. Einfuhrverbote
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

4.11. Einfuhrverbote (1) Gemäß Artikel 1 der Aussetzungsverordnung ist die Einfuhr der in der Anlage dieser Verordnung angeführten Exemplare wild lebender Tier- und Pflanzenarten (siehe Anlage 13) in die Union verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nur in jenen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung erforderlich…

VB-03302.2. Zweifelsfälle
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

2.2. Zweifelsfälle (1) In Verdachts- oder Zweifelsfällen ist zunächst durch Befragen des Anmelders eine Klärung zu versuchen. Können die Bedenken dadurch nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kommen für eine Befragung Grenztierärzte bzw. Pflanzenschutz-Kontrollorgane in Betracht, sofern sie greifbar sind und sich nicht als überfordert…

VB-0330Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

Anlage 1 Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D 1.Die in den Anhängen A, B, C und D aufgeführten Arten werden bezeichnet: a)mit dem Namen der Art oder…

VB-03305. Zollabfertigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5. Zollabfertigung 5.1. Überprüfung zum Zeitpunkt der Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Durchfuhr (1) Die von den Zollstellen im Zuge der Zollabfertigung vorzunehmende artenschutzrechtliche Prüfung umfasst folgende Aufgaben: a)die Kontrolle der in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorgesehenen Bescheinigungen, Genehmigungen und Meldungen (Dokumentenkontrolle…