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EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…0321, 98/16/0322). Diese erstreckt sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der Einnahmen und der dafür geltend gemachten Ausgaben. Rz 7326: Gemäß § 173 Abs. 2…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen übertragen werden (Stichtagsprinzip). Erfolgte das Ausscheiden durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff oder handelt es sich um Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (siehe Rz 3889), verlängert sich die Übertragungsfrist auf 24 Monate…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…2 angewendet, sind Abs. 2 Z 1 und Z 2 auch für die Ermittlung der Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 anzuwenden. Dabei erhöhen sich für die Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt gemäß § 37 Abs. 6 EStG…

EStR 2000 Rz 7364–736827.5 Progressionsermäßigung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

27.5 Progressionsermäßigung 27.5.1 Hälftesteuersatz Rz 7364: Der Steuersatz ermäßigt sich für außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) auf die Hälfte des…

EStR 2000 Rz 4100–411211 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Entschädigungen (§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) und aus besonderen Waldnutzungen Rz 4103: Die Grenze von 420.000 Euro (bis 2024 220.000 Euro, im Jahr 2025 320.000 Euro) ist auch für freiberufliche Betriebe und Betriebe von Steuerpflichtigen mit sonstigen selbstständigen Einkünften maßgebend…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Aktualisierung der GER 1989 und diverser Erlässe (Rz 3861 bis 3892); Unzulässigkeit der Bildung einer Übertragungsrücklage aus der Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (nur die Übertragung im Jahr des Anfallens entspricht dem EStG 1988; Rz 3889). Geringwertige Wirtschaftsgüter: Aktualisierung der EStR 1984…

EStR 2000 Rz 5030–503715.1.4 Agrargemeinschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…personengesellschaftlich organisierten Agrargemeinschaft werden die anteiligen Einkünfte im Rahmen der Feststellung den einzelnen Mitgliedern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung (aus nicht landwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung durch die Agrargemeinschaft) zugewiesen. Für besondere Waldnutzungen kann das Mitglied den ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs…

EStR 2000 Rz 6217–621820.2.4.17 Agrargemeinschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…privat genutzten Gebäuden eines Mitgliedes der Agrargemeinschaft) sowie das vom Anteilsinhaber für den Eigenbedarf genutzte Holz weder auf die Freigrenze anzurechnen noch einem Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen. Ferner bestehen keine Bedenken, wenn Ausschüttungen, die wegen Waldnutzungen infolge WindbruchsKatastrophenschadens durch die Agrargemeinschaft getätigt werden, gemäß § 206 Abs…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3 Veräußerung von Waldgrundstücken Rz 5080: Die Veräußerung einzelner Waldparzellen kann niemals als außerordentliche Waldnutzung gewertet werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Veräußerung einer Parzelle nicht als deren Nutzung anzusehen ist, eine Waldnutzung - wenn auch eine in ihrem Ausmaß erhöhte - aber Grundvoraussetzung ist (VwGH…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…

VB-03023. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien07.02.2012

3. Ausnahmen 3.1. Versuche, Züchtungsvorhaben, wissenschaftliche Zwecke (1) Forstliches Vermehrungsgut, das für wissenschaftliche Zwecke, für Züchtungsvorhaben oder für wissenschaftliche Versuche verwendet wird, unterliegt nicht den Beschränkungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002, wenn eine entsprechende Bestätigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7222…